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Softwareverträge: Vertragsverhandlungen für Anbieter und Anwender

Zu diesem Thema lädt der Kölner Arbeitskreis EDV und Recht e.V. am Mittwoch, dem 20.2.2008, zu Vortrag und Diskussion in das Kolpinghaus International  (St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln) ein.

Schon die Frage, ob für ein IT-Projekt, das sowohl die Lieferung und Anpassung von Standard-Software als auch die kundenspezifische Entwicklung von Individual-Software zum Gegenstand hat, ein einziges/einheitliches Vertragswerk oder aber eine Aufteilung in mehrere unterschiedliche Verträge sachgerecht ist und den jeweiligen Interessen der beteiligten Parteien genügt, ist regelmäßig Gegenstand der Vertragsverhandlungen. Selbst wenn eine Einigung insoweit gelingt, stellen sich im Rahmen der weiteren Vertragsverhandlungen sowohl für die Lieferanten- als auch für die Anwenderseite eine Reihe weiterer rechtlicher Hürden, so insbesondere in den Bereichen Leistungsverzeichnis/Pflichtenheft, Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, Abnahmeregelungen oder Ablieferung und anschließende Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB, Haftung für Sach- und Rechtsmängel sowie sonstige Haftung des Lieferanten, Verjährung von Ansprüchen des Anwenders und „Rechteinhaberschaft“ betreffend Arbeitsergebnisse im Zusammenhang mit der Standard-Software und hinsichtlich der kundenspezifisch neu entwickelten Individual-Software.

Die Veranstaltung soll IT-Vertragsverhandlungen unter intensiver Einbeziehung der Teilnehmer simulieren. Im Rahmen der „simulierten Vertragsverhandlungen“ sind Beiträge der Teilnehmer unerlässlich und werden ebenso berücksichtigt wie daraus resultierende vertragliche Regelungen, die anschließend (in den Grundstrukturen) gemeinsam erarbeitet werden, und zwar sowohl für die Anbieter- als auch für die Anwenderseite.

Herr RA Klaus Gennen (Partner der Kanzlei LLR LegerlotzLaschet Rechtsanwälte, Köln, und Fachanwalt für IT-Recht und für Arbeitsrecht) nimmt hierbei die Rolle des Moderators auf Lieferantenseite ein und zeigt die aus Sicht der Auftraggeber zu berücksichtigenden wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte auf.

Herr RA Michael Intveen (Partner der Kanzlei SCHINDLER Rechtsanwälte, Düsseldorf, und Fachanwalt für IT-Recht) übernimmt die Rolle des Moderators auf Anwenderseite und verdeutlicht die aus Sicht der Auftraggeberseite im Rahmen der Vertragsverhandlungen und der anschließenden Vertragsgestaltung zu berücksichtigenden Sach- und Risikobereiche.

Die Veranstaltung richtet sich an sämtliche Personen und Unternehmen, die mit IT-Verträgen und -Vertragsverhandlungen befasst sind.

Begleitend ist Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen. Persönliche Erfahrungen können während der Veranstaltung ausgetauscht und typische Probleme im Einzelnen besprochen werden.

Im Anschluss an die Veranstaltung können bei einem Glas Kölsch und einen kleinem Imbiss persönliche und fachliche Kontakte gepflegt werden - ein wesentliches Kennzeichen des Arbeitskreises.

Weitere Infos und Anmeldung: www.edv-und-recht.de

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Die Verträge werden jeweils ausführlich erläutert, die Autoren stellen Formulierungsmuster und ggf. auch Alternativen dar, außerdem werden, soweit möglich, nicht zulässige Klauseln benannt.

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