BMJ: Diskussionsentwurf zu Muster-Belehrung nach BGB-InfoV
Im Herbst 2007 hat das Bundesjustizministerium (BMJ) den Diskussionsentwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung nebst Begründung vorgestellt. Die darin vorgesehene Neufassung der beiden Musterbelehrungen zum Widerrufs- und zum Rückgaberecht soll der Kritik der Instanzgerichte und weitgehend auch des Schrifttums Rechnung tragen. Der Diskussionsentwurf liegt derzeit den Ländern und den betroffenen Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden zur Stellungnahme bis zum 7.12.2007 vor.
Die Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) stellt in ihren Anlagen 2 und 3 Muster für die Belehrung über das Widerrufs- bzw. das Rückgaberecht zur Verfügung. Zudem bestimmen § 14 Abs. 1 und Abs. 2 BGB-InfoV, dass die Belehrungen über das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht den Anforderungen gem. § 355 Abs. 2 BGB bzw. § 356 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB genügen, wenn diese Muster verwandt werden.
Von einigen Gerichten und teilweise im Schrifttum werden die Musterbelehrungen allerdings als nicht mehr von der Verordnungsermächtigung in Artikel 245 EGBGB gedeckt angesehen. Die Muster genügten nicht in allen erfassten Fällen den Anforderungen des BGB. Vor diesem Hintergrund kam es in letzter Zeit verstärkt zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von Unternehmen, die bei Fernabsatzgeschäften eine der Musterbelehrungen, insbesondere die Musterwiderrufsbelehrung, verwandt hatten. Dies hat bei den betroffenen Wirtschaftskreisen zu erheblicher Verunsicherung geführt, weil auch solche Unternehmer, die eine richtig ausgefüllte Musterbelehrung verwenden, sich Abmahnungen ausgesetzt sehen.
Diese Rechtsunsicherheit ist zu beseitigen, wenngleich die Bundesregierung davon ausgeht, dass die Musterbelehrungen den richtig verstandenen gesetzlichen Vorgaben genügen (vgl. BT-Drs. 16/3595). Hinzu kommt, dass sich vor kurzem der BGH mit den Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung (wenn auch nicht der Musterwiderrufsbelehrung selbst) befasst und insoweit wichtige Anforderungen formuliert hat (BGH, Urt. v. 12.4.2007 - VII ZR 122/06, CR 2007, 529 = ITRB 2007, 203). Es ist daher beabsichtigt, die Muster entsprechend zu ändern.
Diskussionsentwurf des BMJ zur Änderung der BGB-InfoV von Herbst 2007