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EU: Entscheidung des Gerichts erster Instanz in Microsoft v. Commission

Am 17.9.2007 hat das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften sein Urteil in der Rechtssache T-201/04 Microsoft Corp. v. Commission of the European Communities verkündet.

Das Gericht erster Instanz hält im Wesentlichen die Beurteilung der Kommission aufrecht, dass Microsoft seine dominante Marktposition missbraucht hat durch:

  • Weigerung, die Interoperabilitäts-Informationen zur Verfügung zu stellen;
  • Bundling des Windows client PC Betriebssystems mit Windows Media Player.

Allerdings hat das Gericht erster Instanz auch bestimmte Teile der zugrundeliegenden Entscheidung der Kommission zur Ernennung eines Treuhänders zur Überwachung der Auflagen annulliert, weil sie einer Grundlage im Gemeinschaftsrecht entbehren.

Eine gekürzte Version des Urteils erscheint im Oktoberheft des Computer Law Review International (CRi) zusammen mit einem grundsätzlichen Aufsatz von Ashwin van Rooijen über "Essential Interfaces", der das in der Software Richtlinie enthaltene Equilibrium zwischen Rechten des geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht untersucht.

Press Release No 63/07 des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften

Microsoft Corp. v. Commission of the European Communities Volltext des Urteils in Rechtssache T-201/04 (Umfang: 1373 Randnummern)

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