Europäisches Parlament, Pressemitteilung vom 4.7.2018

EU-Parlament: Entwurf eines Berichts über Feststellungen und Empfehlungen des Sonderausschusses Terrorismus

Am 4.7.2018 haben die zuständigen Berichterstatterinnen des Sonderausschusses Terrorismus des EU-Parlaments ihren Berichtsentwurf veröffentlicht, welcher Feststellungen und Empfehlungen zur Terrorismusbekämpfung in der Europäischen Union beinhaltet. Er wurde am 5.7.2018 im Sonderausschuss diskutiert.

Bestandsaufnahme
Der Berichtsentwurf basiert auf einer Bestandsaufnahme zu praktischen und legislativen Schwächen der Anti-Terror-Maßnahmen der EU. Zu diesem Zweck fand u.a. ein ständiger Dialog mit Terrorismusexperten und Vertretern der nationalen Polizeibehörden statt.

Empfehlungen
Zur Überwindung dieser Schwächen enthält der Berichtsentwurf verschiedene Vorschläge für das zukünftige Vorgehen und für eine stärkere Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten. Es werden z.B. Maßnahmen gegen Radikalisierung, zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und zur Stärkung des Informationsaustausches herausgearbeitet. Auch die Rechte von Terrorismus-Opfern werden in den Blick genommen.

Nächste Schritte
Nach der Diskussion im Ausschuss können nun bis September 2018 Änderungs-/Ergänzungsvorschläge zum Berichtsentwurf eingereicht werden. Voraussichtlich im November 2018 soll im Sonderausschuss über den finalen Bericht abgestimmt werden. Das Plenum des EU-Parlaments wird sich anschließend im Dezember damit befassen.

Linkhinweise:
Die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments (englisch) finden Sie hier.

Den Berichtsentwurf des Sonderausschusses Terrorismus können Sie hier abrufen.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.07.2018 09:16
Quelle: Europäisches Parlament, Pressemitteilung vom 4.7.2018

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