Rat der Europäischen Union, 26.6.2018

EU: Rat nimmt Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über die Zivilluftfahrt an

Der Rat der Europäischen Union hat am 26.6.2018 der neuen Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über die Zivilluftfahrt zugestimmt. Sie enthält aktualisierte gemeinsame Sicherheitsvorschriften für die Zivilluftfahrt, ein neues Mandat für die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) und EU-weit geltende Vorschriften für zivile Drohnen.

Hintergrund
Laut der EU waren die Neuregelungen im Bereich der zivilen Luftfahrt notwendig, da der Luftverkehr in den nächsten 20 Jahren Schätzungen zufolge um 50 % zunehmen wird. Zudem soll der EU-Luftfahrtsektor durch angemessene und risikobasierte Vorschriften wettbewerbsfähiger und innovationsfreundlicher werden.

Zivile Drohnen
Die Verordnung enthält erstmals EU-weit verbindliche Regelungen zur Nutzung von Drohnen. Geregelt werden u.a. Sicherheit, Gefahrenabwehr, der Schutz der Privatsphäre und der Schutz von personenbezogenen Daten. Auch eine Meldepflicht für Drohnen-Betreiber wird eingeführt: Es ist eine Registrierung erforderlich, wenn die eigene Drohne bei einem Zusammenstoß mit einer Person mehr als 80 Joules kinetischer Energie übertragen kann.

Weitere konkrete Vorschriften zu Drohnen sollen von der EU in Zusammenarbeit mit der EASA erarbeitet werden.

Linkhinweise:
Zur Website des Europäischen Rates und des Rates der Europäischen Union gelangen Sie hier.

Die zugrundeliegende Pressemitteilung des Rates finden Sie hier.

Die Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt können Sie hier abrufen.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.07.2018 09:33
Quelle: Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union vom 26.6.2018

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