Datenschutzkonferenz – DSK, 19.3.2018

Datenschutzkonferenz gibt Auslegungshilfen zur DSGVO heraus

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) hat am 19.3.2018 in Fortführung ihrer bisherigen Arbeiten ein weiteres Kurzpapier zur Auslegung und Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit dem Titel "Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche“ veröffentlicht.

Kurzpapier Nr. 16: Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche
Art. 26 Abs. 1 DSGVO statuiert, dass mehrere Stellen "gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche" sind, wenn sie gemeinsam Zwecke und Mittel zur (Daten-)Verarbeitung festlegen. Das Kurzpapier Nr. 16 gibt einen Überblick, in welchen Fällen eine solche gemeinsame Entscheidung über Zwecke und Mittel vorliegt und in welchen nicht.

 Art. 26 DSGVO beschreibt eine besondere Form der Verantwortlichkeit, die jeweilige Befugnis zur Datenverarbeitung durch die einzelnen Verantwortlichen muss sich laut DSK aus einer anderen Rechtsgrundlage (z.B. Art. 6 Abs. 1 DSGVO) ergeben.

Des Weiteren wird im Kurzpapier beschrieben, zu welchen anderen Verarbeitungsformen die gemeinsame Verantwortlichkeit abzugrenzen ist (v.a. zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO) und welche besonderen Pflichten den gemeinsam Verantwortlichen obliegen. Auch Beispiele für Anwendungsfälle werden genannt.

Was bisher geschah:
Seit Juli 2017 hat die DSK fortlaufend Kurzpapiere erarbeitet und veröffentlicht, welche sich mit der praktischen Umsetzung der DSGVO befassen, beispielsweise Kurzpapier Nr. 1 zum Verarbeitungsverzeichnis oder Kurzpapier Nr. 13 zur Auftragsverarbeitung. Sie sollen Bürgerinnen und Bürgern und auch Unternehmen Antworten darauf geben, welche Auswirkungen die neuen Regelungen mit sich bringen.

Alle Vorschläge der DSK stehen unter dem Vorbehalt einer eventuell abweichenden Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (Art. 68 DSGVO).

Linkhinweise:
Das Kurzpapier Nr. 16 der DSK finden Sie hier.

Zu allen weiteren Kurzpapieren der DSK gelangen Sie hier.

Eine Newsmeldung zu den Kurzpapieren Nr. 1-8 können Sie hier abrufen.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.03.2018 08:59
Quelle: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht online

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