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EVB-IT-Vertragstypen für Kauf, Dienstleistung, Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung und Instandhaltung

Mit Datum vom 12.10.2000 liegen in Ablösung vierer Vertragstypen der seit 1972 eingeführten "BVB" (Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen) als Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Datenverarbeitungsanlagen und -geräten neue, ergänzende Vertragsbedingungen für IT-Leistungen ("EVB-IT") vor. Die EVB-IT wurden von einer Arbeitsgruppe der öffentlichen Hand unter Leitung des Bundesministeriums des Innern entwickelt.

Da bisher nur die vier o.g. Vertragstypen erhältlich sind, ist bis zum Vorliegen aller vorgesehenen EVB-IT-Vertragstypen (u.a. Softwarepflege, befristete Überlassung von Standardsoftware gegen pauschale Vergütung, Beschaffung von IT-Systemen sowie Planung und Realisierung von IT-Vorhaben), die die BVB vollständig ablösen sollen, bei jeder IT-Beschaffung zu entscheiden, ob die EVB-IT oder die BVB einschlägig sind.

Folgende Dokumente zu den EVB-IT sind derzeit offiziell erhältlich:

EVB-IT-Kauf


EVB-IT-Dienstleistung


EVB-IT-Überlassung Typ A (Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung zur unbefristeten Nutzung)


EVB-IT-Instandhaltung


Weitere Informationen sowie Erläuterungen und Hinweise zur Anwendung der EVB-IT finden Sie unter www.kbst.bund.de/evb-it

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Die Verträge werden jeweils ausführlich erläutert, die Autoren stellen Formulierungsmuster und ggf. auch Alternativen dar, außerdem werden, soweit möglich, nicht zulässige Klauseln benannt.

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