Aufhebung der Zugabeverordnung
Das Bundesministerium der Justiz hat im Dezember 2000 den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Zugabeverordnung und weiterer Rechtsvorschriften vorgelegt. Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Aufhebung der Zugabeverordnung ist zusammen mit dem weiteren Gesetzentwurf zur Aufhebung des Rabattgesetzes Bestandteil der auf Modernisierung gerichteten Rechts- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Die Aufhebung der beiden Gesetze soll schwerwiegende Wettbewerbsnachteile verhindert, die deutschen Unternehmen im Verhältnis zu ausländischen Wettbewerbern bei Fortbestand der restriktiven deutschen rabatt- und zugaberechtlichen Bestimmungen drohen würden.
Entwurf und Begründung des Gesetzentwurfs
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