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OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung: Behandlung von "E-Tailing"

Die Technical Advisory Group (TAG) zur Überwachung der Anwendung existierender Vertragsvorschriften zur Besteuerung von Geschäftsgewinnen hat ein Diskussionspapier zur Verteilung von Gewinnen bei dauerhaften Betriebsstätten, die in E-Commerce Transaktionen involviert sind, mit dem Titel "Attribution of Profit to a Permanent Establishment Involved in E-Commerce Transactions". Die Zuweisung von Besteuerungsrechten zum Vertragsstaat der Ansässigkeit eines Unternehmens oder zum Vertragsstaat der Ansässigkeit der dauerhaften Betriebsstätte ist in Art. 7 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerung festgelegt. Das Diskussionspapier ist ein erster Versuch, Auslegung und Anwendung von Art. 7 auf eine dauerhafte Betriebsstätte, die Einzelhandel im E-Commerce betreibt, zu ermitteln ("E-Tailing"). In ihm wird analysiert, wie und in welchem Ausmaß Gewinne einer dauerhaften Betriebsstätte (mit oder ohne Unterstützung durch Personal) verteilt werden. Ziel dieses Diskussionspapiers ist es, eine Diskussion der relevanten Gesichtspunkte anzuregen und Interessierte einzuladen, ihre Sichtweise zu diesem interessanten Thema dem Business Profit TAG und dem Committee on Fiscal Affairs bis zum 30. Juni 2001 vorzustellen.

taxation attribution rules ec_3_attribution_eng.pdf
(PDF 200 KB)

Im Dezember 2000 hatte das Committee on Fiscal Affairs einen Bericht über die Anwendung von Art. 5 des OECD-MA im Zusammenhang mit Websites und Servern veröffentlicht, der die Musterkommentierung ergänzte. Dieser Bericht schafft Klarheit zu der Frage, unter welchen Umständen E-Commerce Aktivitäten, insbesondere das Betreiben eines Servers in einem bestimmten Vertragsstaat, nach Art. 5 des OECD-MA zur Anerkennung einer Betriebsstätte in diesem Vertragsstaat führen.

clarification on permanent establishment ec 1 pe eng.pdf
(PDF 50 KB)

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Handbuch der IT-Verträge

 

In dem Werk werden alle Verträge behandelt, die in der Praxis eine Rolle spielen.

Die Verträge werden jeweils ausführlich erläutert, die Autoren stellen Formulierungsmuster und ggf. auch Alternativen dar, außerdem werden, soweit möglich, nicht zulässige Klauseln benannt.

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