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EU-Cybercrime-Konvention

Die am Freitag, 25. Mai 2001, durch das Committee of Experts on Crime in Cyber-Space (PC-CY) veröffentlichte 27. Version der Europarat-Konvention gegen Cyberkriminalität entspricht weitgehend der vorangegangenen Fassung, ist jedoch unter Berücksichtigung von seitens des Datenschutzes, der Wirtschaft und der Politik geäußerter, teils massiver Kritik insbesondere um eine Datenschutzklausel im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen und um einen ausführlichen - nicht verbindlichen - Erläuterungsteil erweitert worden.

Die aktuelle und voraussichtlich endgültige Version wird nunmehr dem European Committee on Crime Problems (CDPC) im Rahmen seiner 50. Sitzung vom 18. bis 22. Juni 2001 vorgelegt und sodann im Herbst dem Ministerkomitee des Europarates zur Unterzeichnung zugeleitet.

EU-Konvention gegen Cyberkriminalität
(Draft Convention on Cyber-Crime and Explanatory Memorandum Related Thereto)
27. Version vom 25. Mai 2001

(Word 524 KB)

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Die Verträge werden jeweils ausführlich erläutert, die Autoren stellen Formulierungsmuster und ggf. auch Alternativen dar, außerdem werden, soweit möglich, nicht zulässige Klauseln benannt.

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