Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Zugangskontrolldiensten (ZKDSG)
Das Bundeskabinett hat am 04. Juli 2001 den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, das der Umsetzung des vom Rat der Europäischen Gemeinschaft und vom Europäischen Parlament erlassenen Richtlinie 98/84/EG über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten in deutsches Recht dient. Das Gesetz soll künftig die unberechtigte Nutzung kostenpflichtiger Medienangebote (Pay-TV, kostenpflichtige Computerspiele etc.) unterbinden, indem Herstellung, Einfuhr und Verbreitung so genannter Umgehungseinrichtungen zu gewerblichen Zwecken mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bzw. Geldstrafe geahndet werden können. Das Gesetz sieht außerdem die Möglichkeit der Verhängung von Geldbußen bis zu DM 100.000 vor.
Entwurf des Zugangskontrolldiensteschutzgesetzes (ZKDSG)
(PDF 26 KB)