Grundsätze der "digitalen Außenprüfung" der Finanzverwaltung
Die aufgrund der Änderung der Abgabenordnung durch das Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000 neu eingeführte Vorschrift des § 147 Abs. 6 AO normiert das Recht der Finanzverwaltung, ab 1. Januar 2002 im Rahmen der Außenprüfung Einsicht in die mittels Datenverarbeitungssystem erstellten und gespeicherten Daten des Steuerpflichtigen zu nehmen und das System zur Prüfung der Unterlagen zu nutzen. Mit BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 werden nunmehr die Grundsätze für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen konkretisiert.
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)