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Europäisches Vertragsrecht: Beginn einer umfassenden Debatte

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung angenommen, die eine breite Debatte über die Probleme für das Funktionieren des Binnenmarktes  aufgrund der Unterschiede in den nationalen Vertragsrechten und über die Frage einleitet, ob die EU auf dem Gebiet des Vertragsrechts in umfassenderer Weise tätig werden muss. Insbesondere möchte sie der Frage nachgehen, ob der derzeitige Ansatz der sektorbezogenen Harmonisierung geeignet ist, alle denkbaren Probleme zu lösen. Außerdem sucht die Kommission nach Informationen über mögliche praktische Schwierigkeiten bei der einheitlichen Anwendung des gemeinschaftlichen Vertragsrechts und der entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften in der Europäischen Union. Die Kommission möchte herausfinden, ob das Funktionieren des Binnenmarkts durch unterschiedliche vertragsrechtliche Bestimmungen in den Einzelstaaten beeinträchtigt wird, und falls ja, in welchem Ausmaß. Darüber hinaus können unterschiedliche nationale Regelungen zu höheren Kosten führen, insbesondere für Informationen und mögliche Rechtsstreitigkeiten, für Unternehmen im allgemeinen sowie KMU und Verbraucher im Besonderen. Die Mitteilung der Kommission stellt vier Optionen zur Diskussion:

  • Möglicherweise vorhandene Probleme sollen durch die Kräfte des Marktes gelöst werden.
  • Man will ermitteln, welche Faktoren den meisten nationalen vertragsrechtlichen Bestimmungen gemeinsam sind und sie zur  Orientierung nutzen, und zwar für die nationalen Gesetzgeber bei der Ausarbeitung von Gesetzesinitiativen, für nationale Gerichte und schiedsgerichtliche Instanzen bei der Entscheidungsfindung und für Vertragsparteien bei der Ausfertigung von Verträgen.
  • Sämtliche einschlägigen Rechtsvorschriften sollen im Hinblick auf Vereinfachung und Qualitätsverbesserung überarbeitet und ergänzt werden.
  • Es soll ein neues Rechtsinstrument auf Gemeinschaftsebene geschaffen werden, das z. B. wahlweise als Modell für Vertragsparteien oder als "Sicherheitsnetz" mit Ersatzbestimmungen für den Fall dienen könnte, dass die Parteien für ein möglicherweise im Vertrag auftretendes Problem keine
    Lösung vorgesehen haben. 

Mitteilung zum EU Vertragsrecht
(PDF 274 KB)


Zusammenfassung der Mitteilung zum EU Vertragsrecht
(PDF 13 KB)

(Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 13. Juli 2001)

 

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