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EU: Green Paper zum Verbraucherschutz

Die Europäische Kommission hat am 2. Oktober 2001 ein Grünbuch über lautere Geschäftspraktiken angenommen. Darin werden wesentliche Fragen des
Verbraucherschutzes aufgegriffen. Mit dem Grünbuch soll eine breit angelegte Debatte darüber in Gang gesetzt werden, wie das Funktionieren des
Binnenmarkts im B2C-Bereich, d. h. Transaktionen zwischen gewerblichem Handel und Endverbrauchern, verbessert werden kann. Aufgezeigt werden zwei wichtige strategische Optionen zur künftigen Ausgestaltung der Regulierung von B2C-Geschäftspraktiken auf EU-Ebene:
zum einen eine auf weitere Harmonisierung spezifischer Belange setzende Strategie, also Weiterverfolgung des in den beiden vergangenen Jahrzehnten
praktizierten Ansatzes;  zum anderen Vervollständigung spezifischer Legislativmaßnahmen durch eine Rahmenrichtlinie zur Regelung der B2C-Praktiken.
Das Grünbuch enthält neue Konzepte zur rechtlichen Regelung im Wege von Selbstregulierungs-Codices in Verbindung mit einer allgemeinen Rahmenregelung. Eine Rahmenrichtlinie, mit der EU-weit bestimmte Grundsätze für lautere Handelspraktiken festgelegt würden, wäre so flexibel, dass damit rasch auf Veränderungen am Marktgeschehen reagiert werden könnte etwa bei neu auftauchenden unlauteren Praktiken im E-Commerce.  Für den Fall, dass man sich für eine Rahmenrichtlinie zur Regelung der B2C-Praktiken entscheiden sollte, werden in dem Grünbuch zwei Konzepte zur Auswahl gestellt: zum einen das Konzept der "Geschäftspraktiken nach dem Lauterkeitsprinzip" und zum anderen "irreführende und betrügerische Praktiken" als Ausgangsbasis für eine rechtliche Regelung. Beide Ansätze sind im bestehenden EU-Recht begründet und im Vergleich zum Konzept der "irreführenden und betrügerischen Praktiken" ist das Konzept der "lauteren Geschäftspraktiken" weiter gefasst. Darin verankert ist nämlich der Grundsatz des "Handelns in gutem Glauben" in der vorvertraglichen Phase, d. h. in der Phase der Offenlegung konkreter vertraglicher Einzelheiten oder Angaben zur benutzten Verkaufstechnik. In Bezug auf die Phase nach Vertragsabschluss sieht dieses Konzept eine Regelung für unlautere und betrügerische Praktiken vor, z. B. solche, bei denen es den Verbrauchern zu Unrecht untersagt ist, den Lieferer zu wechseln.

Green Paper zum Verbraucherschutz
(PDF 117 KB)

(Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 2. Oktober 2001)

 

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