Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts hat am 9.11.2001 den Bundesrat passiert und wird in der nun vorliegenden endgültigen Fassung der BT-Drs.14/7052 v. 9.10.2001 voraussichtlich noch im November des Jahres verkündet und zum 1.1.2002 in Kraft treten.
In dem Werk werden alle Verträge behandelt, die in der Praxis eine Rolle spielen.
Die Verträge werden jeweils ausführlich erläutert, die Autoren stellen Formulierungsmuster und ggf. auch Alternativen dar, außerdem werden, soweit möglich, nicht zulässige Klauseln benannt.