Gutachten zur Modernisierung des Datenschutzrechts
Am 12. November 2001 haben Prof. Dr. jur. Alexander Roßnagel (Kassel), Dr. Andreas Pfitzmann (Professor für Informatik, Dresden) und Prof. Dr. Hansjürgen Garstka (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) ein gemeinsam im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstelltes Gutachten zur Modernisierung des Datenschutzes vorgelegt. Das Gutachten beleuchtet grundsätzliche Problemstellungen des Datenschutzrechts in Vorbereitung für eine umfassende Datenschutzrechtsreform. Ein wesentlicher Modernisierungsansatz für das Datenschutzrecht wird darin gesehen, den Datenschutz effektiver zu gestalten, die Datenschutzregelungen zu vereinfachen und einen angemessenen Ausgleich zwischen Risiken und Chancen der bei der Datenverarbeitung eingesetzten neuen Technologien zu erreichen. Darüber hinaus empfiehlt das Gutachten, verstärkt Anreize zu schaffen, damit Datenverarbeiter selbständig effektive Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes ergreifen.
Gutachten zur Modernisierung des Datenschutzrechts
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