Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Am 13.6.2017 teilte der Bundesrat mit gegen den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes keine Einwendungen zu erheben.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 4.5.2017 veröffentlichte die Bundesregierung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes.

Ziel der geplanten Novellierung sei es, die Verbreitung von Digitalgeräten die zum Empfang digitaler Sender geeignet sind zu fördern, um die Digitalisierung des Hörfunks voranzutreiben.

Zu diesem Zweck soll § 48 TKG dahingehend geändert werden, dass folgender Absatz 4 angefügt werden soll:

"(4) Jedes erstmalig zum Verkauf, zur Miete oder anderweitig auf dem Markt bereitgestellte, überwiegend für den Empfang von Ton-Rundfunk bestimmte Empfangsgerät, das den Programmnamen anzeigen kann, muss mit mindestens einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Schnittstelle ausgestattet sein, die es dem Nutzer ermöglicht, digital codierte Inhalte zu empfangen und wiederzugeben."



2017-6: Stellungnahme des Bundesrates v. 13.6.2017, Drs.:18/12715

2017-5: Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 4.5.2017, Drs.: 357/17



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 05.06.2018 10:40

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