Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Fahndung durch den Einsatz mobiler Videotechnik

Am 15.5.2017 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 23.1.2017 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik beschlossen.

In Ansehung der aktuellen Terror- und Gefahrenlage soll mit dem vorgelegten Entwurf eine Stärkung der polizeilichen Befugnisse beim Einsatz von technischen Mitteln erreicht werden.

Im Einzelnen sieht der Entwurf u.a. folgende Regelungen im Bundespolizeigesetz vor:

  • Verbesserung des Schutzes von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten sowie der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung durch die Befugnis, mobile Videotechnik einzusetzen,
  • Verbesserung der Möglichkeit der Fahndung bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit und der Strafverfolgung durch die Befugnis, automatische Kennzeichenlesesysteme einzusetzen,
  • Befugnis zur Aufzeichnung von eingehenden Telefonaten in Einsatzleitstellen,
  • Klarstellung, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Ausschreibung zur Einreiseverweigerung in das Schengener Informationssystem über das polizeiliche Informationssystem (INPOL-Bestand) eingegeben werden dürfen.

Beatrice Goihl - ecambria experts, Köln



2017-5: BGBl Teil I 2017, Nr. 26 v. 15.5.2017 S. 1066

2017-1: Gesetzesentwurf v. 23.1.2017, Drs.: 18/10939



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 21.09.2017 14:35

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