Heft 8 / 2016

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 8 vom 1.8.2016, lesen Sie folgende Beiträge.

Aktuelle Kurzinformationen

  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, EU-Signaturverodnung eIDAS, ITRB 2016, 169
  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, Neue Gesetze zu Informationsaustausch und Abhörmaßnahmen, ITRB 2016, 169
  • Fuchs-Galilea, Stefanie, BGH: Zulässige Werbung mit garantiert echten Kundenbewertungen, ITRB 2016, 169-170
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, OLG Köln: Werbeblocker mit unzulässiger Whitelist-Funktion, ITRB 2016, 170
  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, OLG Schleswig-Holstein: Keine Praxissuche unter Kriterium “Ehrenkodex“, ITRB 2016, 170
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, VG Augsburg: Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch für Blog, ITRB 2016, 170-171
  • Fuchs-Galilea, Stefanie, LG München I: Zulässige Abgrenzung gegenüber Markenprodukt, ITRB 2016, 171

Rechtsprechung

  • BGH v. 26.1.2016 - XI ZR 91/14 / Engels, Thomas, Beweisgrundsätze bei Missbrauch des SMS-TAN-Verfahrens, ITRB 2016, 171-172
  • OLG Düsseldorf v. 19.5.2016 - I-16 U 72/15 / Vogt, Aegidius, Vertragsannahme mittels automatischer Bestätigungsmail, ITRB 2016, 172-173
  • OLG Celle v. 27.4.2016 - 13 W 27/16 / Wolff, Christian, Tariforientierte Pauschalvergütung für Online-Artikel, ITRB 2016, 173-174
  • KG v. 8.4.2016 - 5 U 156/14 / Engels, Thomas, Fehlende Pflichtangaben und englischsprachige AGB bei WhatsApp, ITRB 2016, 174-175
  • OLG Köln v. 10.7.2015 - 6 U 195/14 / Intveen, Carsten, Urheberrecht an Firmware, ITRB 2016, 175-176
  • LG Frankfurt/M. v. 10.6.2016 - 2-03 O 364/15 / Kartheuser, Ingemar, Unwirksame Smart TV-AGB und -Datenschutzbestimmungen, ITRB 2016, 176-177
  • LG Berlin v. 20.10.2015 - 103 O 80/15 / Engels, Thomas, Unzureichende Platzierung der Widerrufsbelehrung in AGB, ITRB 2016, 177-178

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

  • Kahlert, Fabian / Licht, Susanna, Die neue Rolle des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO – Was Unternehmen zu beachten haben, ITRB 2016, 178-182
    Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bringt Änderungen für die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten in Unternehmen (DSB) mit sich. Art. 37, 38 und 39 DSGVO enthalten weitreichende Vorgaben für Benennungspflichten, Stellung und Organisation sowie Aufgabenfelder des DSB. Während auf den ersten Blick der Eindruck entstehen kann, dass es nur zu geringfügigen Abweichungen von der bisherigen Rechtslage (verglichen mit dem BDSG in aktueller Fassung und der EG-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG) kommt, zeigt sich bei genauerer Betrachtung, dass Neuerungen vorgesehen sind, die in der Praxis erhebliche Auswirkungen haben.
  • Möhrke-Sobolewski, Christine / Klas, Benedikt, Datenschutzkonformes Webtracking, ITRB 2016, 182-185
    Es gibt heute kaum eine professionelle Webseite, die nicht mindestens ein Webanalysetool einsetzt. Dennoch besteht bei diesem technisch und juristisch komplexen Thema noch viel Unwissen und Unsicherheit. Nach einer kurzen Erläuterung der Ausgangssituation erklären die Autoren, was unter dem Begriff “Webtracking“ zu verstehen ist und stellen die wichtigsten juristischen Eckpunkte dar. Sodann folgen Hinweise zum datenschutzkonformen Einsatz von Webtracking-Tools sowie ein Blick in die Zukunft.
  • Dzida, Boris, Wearables am Arbeitsplatz, ITRB 2016, 185-188
    Sie gehörten zu den Top-Themen der diesjährigen CeBIT in Hannover: mobile Computersysteme, die während der Anwendung vom Benutzer getragen werden oder an seinem Körper befestigt sind. Der Einzug solcher Wearables in die Betriebe hat längst begonnen und dieser Trend wird sich verstärkt fortsetzen. Smarte Brillen, Armbänder, Handschuhe, Helme und Westen werden bald zum Arbeitsalltag gehören. Selbst für smarte Socken ist ein Einsatz am Arbeitsplatz denkbar. Aber seit der Diskussion um die Google-Brille ist auch klar, dass tragbare Miniaturcomputer neue rechtliche Probleme schaffen. Einige Fragen des Individualarbeitsrechts und des Arbeitnehmerdatenschutzes, die der Einsatz von Wearables am Arbeitsplatz mit sich bringt, werden nachfolgend behandelt.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

  • Ahrens, Rolf, Rechtliche Grundlagen der Wissensnutzung im Knowledge Management System, ITRB 2016, 188-190
  • Vor allem in Unternehmen, die Software-Implementierungs- und -Beratungsleistungen anbieten, werden Knowledge Management Systeme eingesetzt. Der dadurch bezweckte sog. Reuse von Wissen/Informationen kann dann problematisch werden, wenn er mit gültigen Geheimhaltungsvereinbarungen kollidiert und keine entsprechende Nutzungsrechtsregelung besteht.

Literaturempfehlungen

  • Höltge, Julia, Big Data und Anonymität, ITRB 2016, 190-191

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 27.07.2016 15:44