Richtlinie über vertragliche Aspekte des Online-Warenhandels und andere Formen des Fernabsatzes von Waren

Am 8.6.2018 hat der Bundesrat seine erneute Stellungnahme beschlossen.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Am 8.6.2018 hat der Bundesrat seine erneute Stellungnahme beschlossen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 

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Text der Vorversion(en):


Am 28.5.2018 hat der Rechtsausschuss des Bundesrats eine Empfehlung für eine erneute Stellungnahme auf aufgrund des geänderten Vorschlages (COM(2017) 637 final) herausgegeben.

Demnach möge des Bundesrat begrüßen, dass ein Kritikpunkt der früheren Stellungnahme, nämlich dass ein einheitliche Regeln für alle zwischen einem Verkäufer und einem Verbraucher geschlossenen Kaufverträge unabhängig von dem diesen zugrundeliegenden Vertriebsweg, also ob on- oder offline, zu schaffen. Jedoch seien Zweifel angebracht, ob weitere Harmonisierungen vertragsrechtlicher Vorschriften zum Warenhandel notwendig seien. Dass dies den Online-Handel verbessern werde, sei nicht belegt.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 

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Am 29.8.2016 hat die Europäische Kommission den Bundesrat über ihre Stellungnahme unterrichtet. Darin bekräftigt die Kommission ihre Annahme, die EU-weiten Unterschiede im Vertragsrecht seien der maßgebliche Faktor für die geringe grenzüberschreitende Online-Handelstätigkeit.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 

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Am 11.5.2016 hat eine Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz  zum Richtlinienentwurf stattgefunden. Grund der frühzeitigen Anhörung sei gewesen, sich eine fundierte Meinung zu bilden, ob das deutsche Parlament der Bundesregierung Vorgaben für die Verhandlung im EU-Rat machen sollte.

Die Sachverständigen führten eine Reihe von Kritikpunkten an. So bezweifelte Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte der Trusted Shops GmbH, dass Rechtsunsicherheit maßgeblich für die Zurückhaltung von Kunden beim grenzüberschreitenden Einkauf sei. Vielmehr spielten Unsicherheit bei Zahlungsvorgängen, Sprachbarrieren und anderes eine große Rolle. Aus Sicht des Handels wiederum seinen ständig wechselnde Rechtsvorschriften das größere Problem, weshalb neue EU-Richtlinien das selbsterklärte Ziel konterkarierten.

Dr. Martin Schmidt-Kessel, Professor für Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht in Bayreuth, kritisierte, der Sachmängelbegriff werde durch die Richtlinie "massiv umformuliert".

Laut dem selbständigen Luxemburger Europarechtsberater Bob Schmitz sei in einigen Monaten mit Vorschlägen der EU-Kommission für den stationären Handel zu rechnen, wonach die Vorschriften für den stationären Handeln an den Online-Handel angeglichen werden sollte, da es wenig Sinn ergebe, unterschiedliche Regelungen für Online- und Offline-Handel festzulegen. Zur Verlängerung der Beweislastumkehr sagte Schmitz, diese gelte in Portugal bereits seit einiger Zeit zwei Jahre lang. Dies habe weder zu Nachteilen für die Händler noch zu den befürchteten Preiserhöhungen für die Verbraucher geführt. Im Gegenteil würden viele Unternehmen bereits mit freiwilligen Drei-Jahres-Fristen werben.

Weitere Informationen zur Berichterstattung auf CR online sind hier einzusehen.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 

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Am 25.4.2016 gab die Trusted Shops GmbH eine Stellungnahme zum Vorschlag für die EU-Richtlinie für den Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz heraus, verfasst von Dr. Carsten Föhlisch.

Demnach sei eine Regelung zum aktuellen Zeitpunkt nicht notwendig und der vorgeschlagenen Form einer Bereichharmonisierung nicht wünschenswert, da so in erster Linie das Abmahnunwesen in Deutschland begünstigt werde. Vor der Regelung sollte ein politischer Konsens über die Erhöhung des Verbraucherschutzniveaus im Kaufrecht insgesamt erzielt werden, damit dann im Anschluss daran für alle Verkaufskanäle gleichermaßen harmonisiert werden können.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 

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Im März 2016 hat der DAV eine Stellungnahme zur EU-Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren (COM(2015) 635 endgültig) herausgegeben. Der DAV begrüßt den Vorschlag im Grundsatz, erachtet ihn jedoch als zu weitgehend. Verbrauchern würden falsche Anreize gegeben. Zudem sei es bedenkenswert, den Anwendungsbereich von Verbraucherverträgen als dispositives Recht auch auf Unternehmerverträge zu erweitern. Der Entwurf der Richtlinie sei noch in vielen Einzelpunkten verbesserungsbedürftig.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 

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Am 10.12.2015 haben das EU-Parlament und der -Rat einen Entwurf für eine Richtlinie über vertragliche Aspekte des Online-Warenhandels und andere Formen des Fernabsatzes von Waren vorgelegt. Sie gehört zur Strategie für einen digitalen Binnenmarkt.

Der Entwurf sieht eine vollständige Harmonisierung der Vertragsmäßigkeitskriterien, der Hierarchie der
Abhilfemöglichkeiten, die den Verbrauchern zur Verfügung stehen, der Frist für die Umkehr der Beweislast und der Mindestgewährleistungsfrist vor. Ein wesentlicher Unterschied gegenüber der bislang in diesem Bereich relevanten Richtlinie 1999/44/EG besteht darin, dass die Frist für die Umkehr der Beweislast auf zwei Jahre verlängert werden soll.

Hierüber berichtet auch Spindler, CR 2/2016, 73 ff.

Autorin: Dipl.-Psych. Alica Mohnert, LL.M. (CUPL)

 



2018_06_Erneute BR-Stellungnahme_BR-Drs. 190/18 (Beschluss)_8.6.

2018_05_Empfehlungen des BR-Rechtsausschusses für die BR-Stellungnahme_BR-Drs. 190/18_28.5.

2016_08_Unterrichtung des BRats durch die EU-Kommission zu deren Stellungnahme_Drs. 169/16 (Beschluss; Grunddrs. 614/15)_29.8.

2016_04_Stellungnahme Trusted Shops GmbH für den BTag_25.4.

2016_03_Stellungnahme des DAV zur Online-Warenhandelsrichtlinie_Stellungnahme-Nr. 13/2016

2015_12_Unterrichtung des BRats durch die EU-Kommission zum Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren_Drs. 614/15_10.12.



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.04.2021 12:40

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