Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung

Am 11.9.2015 veöffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Der Gesetzesentwurf befasst sich im wesentlichen mit den folgenden Themen:

Gemeinsame Vergütungsregeln und Tarifverträge

Diese sollen faire Vertragsbedingungen für Kreative aufstellen, indem sie von Verbänden ausgehandelt werden. Urheberverbände sollen dann künftig die sogenannten Verwerter, die an solche Kollektivvereinbarungen gebunden sind, bei Verstößen gegen diese Vereinbarungen im Wege der Verbandsklage auf Unterlassung in Anspruch nehmen. 

Hinsichtlich der gemeinsamen Vergütungsregelnd sieht der Gesetzentwurf vor, dass einige Regelungen zum Schutz der Urheber auch nur in gemeinsamen Vergütungsregeln oder Tarifverträgen ausgeschlossen werden können. 

Keine Abweichung von den Vergütungsregeln zu Lasten der kreativen

Die Verwerter sollen sich gegenüber dem Vertragspartner in Zukunft nicht mehr auf eine vertragliche Bestimmung berufen können, sofern diese zu Lasten des Kreativen von den gemeinsamen Vergütungsregeln abweicht.

Rückruf der Nutzungsrechte 

Der Urheber kann ein Nutzungsrecht, welches er einem Verwerter eingeräumt hat, nach fünf Jahren zurückrufen, wenn er ein anderes Angebot eines neuen Verwerters erhält.

Grundsatz der angemessenen Beteiligung

Der Urheber oder ausübende Künstler soll an jeder Verwertung verdienen, also auch bei einer mehrfachen Nutzungen wie z. B. von einem Presseartikel in mehreren Onlinemedien.

Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung 

Dieser wird gegenüber dem Verwerterer in dem Entwurf ausdrücklich geregelt. Dies dient u.a. dem Zweck, dass auch ein Urheber der eigentlich pauschal bezahlt wird, jährlich die verkauften Stückzahlen seines Werkes erfahren kann.

Beatrice Goihl, ecambria experts - Köln



Ref-E eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung - Stand: 15.09.2015



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 28.09.2015 19:09

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