Heft 4 / 2015

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 4, Erscheinungstermin: 15. April 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Computerrecht

  • Schuster, Fabian / Hunzinger, Sven, Vor- und nachvertragliche Pflichten beim IT-Vertrag – Teil I: vorvertragliche Beratungspflichten, CR 2015, 209-215
    Vor- und nachvertragliche Pflichten haben gerade beim IT-Vertrag eine enorme Bedeutung gewonnen. Obwohl sich selbst im Bereich der Beratungspflichten immerhin eine gewisse Kasuistik zu solchen Pflichten in der Rechtsprechung und Literatur entwickelt hat, sind viele Fragestellungen immer noch nicht (abschließend) geklärt. Gerade bei den Beratungspflichten wird häufig nicht dogmatisch präzise argumentiert, sondern eine Pflicht zur Beratung, Aufklärung oder Erkundigung im Einzelfall angenommen, ohne dass sich hierbei ein “Muster“ erkennen ließe. Der Beitrag hat das Ziel, die vor- und nachvertraglichen Pflichten beim IT-Vertrag zu präzisieren und belastbare Lösungsansätze für die ungeklärten Fragen anzubieten. Dabei können die hier diskutierten Pflichten nur einen Teilbereich aller denkbaren vor- und nachvertraglichen Pflichten darstellen. Der erste Teil des Aufsatzes wird sich mit der dogmatischen Herleitung von vor- und nachvertraglichen Pflichten (I.) und dem Problemkreis der vorvertraglichen Beratungspflichten (II.) beschäftigen. Der in einem späteren Heft nachfolgende zweite Teil wird den nachvertraglichen Pflichten gewidmet sein und insbesondere die Pflichten zur Migrationsunterstützung, zur Datenherausgabe und zur Softwarepflege behandeln.
  • OLG Düsseldorf v. 25.7.2014 - I-22 U 192/13, OLG Düsseldorf: Sukzessivvertrag über Entwicklung, Herstellung und Lieferung funktionstauglicher Hard- und Software als Werkvertrag, CR 2015, 215-217

Telekommunikationsrecht

  • Sörup, Thorsten, Routerzwang adé? – Der Referentenentwurf zur Endgerätewahlfreiheit, CR 2015, 217-222
    Der Beitrag stellt die wesentlichen im Referentenentwurf vorgeschlagenen neuen Regelungen im FTEG und im TKG vor, unterzieht sie einem ersten Praxistest und präsentiert belastbare Vorschläge für Ergänzungen, um dem erklärten Ziel eines klarstellenden Verbots des sog. Routerzwangs näher zu kommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen v. 10.11.2014 - 13 A 1973/13, OVG Nordrhein-Westfalen: Kein Auskunftsrecht der BNetzA über Kundendaten zu dynamischen IP-Adressen, CR 2015, 223-226
    OLG Celle v. 27.11.2014 - 13 U 89/14, OLG Celle: Wettbewerbsrechtlich zulässiges Kopplungsangebot für Smartphone, CR 2015, 226-228
  • OLG Frankfurt v. 10.7.2014 - 6 U 133/13, OLG Frankfurt: Irreführung über regionale Verfügbarkeit eines Telekommunikationstarifs, CR 2015, 228-229
    OLG Düsseldorf v. 21.5.2014 - VI-U (Kart) 16/13, OLG Düsseldorf: Wirksame Kündigung des Kabelnetz-Einspeisevertrags, CR 2015, 229-232

Medienrecht

  • Druschel, Johannes / Oehmichen, Mike, Digitaler Wandel 3.0? Anregungen aus Verbrauchersicht – Teil II, CR 2015, 233-239
    Nachdem im ersten Teil (/, CR 2015, 173 ff.) der digitale Wandel und der bestehende Rechtsrahmen skizziert und der Bedarf an einem einheitlichen Ansatz unter besonderer Berücksichtigung des Vertragsrechts herausgestellt wurde, werden nun einige wichtige das Vertragsrecht betreffende Aspekte aufgegriffen und mit Reformvorschlägen versehen. Ausgangspunkt ist dabei die vertragstypologische Einordnung (I.), die schon jetzt, unabhängig von gesetzgeberischen Reformanstrengungen anhand der Vertragstypen des BGB gelingen kann, aber durch klarstellende Normen rechtssicher auch für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte kodifiziert werden sollte. Außerdem stehen Fragen des Gewährleistungsrechts (II.) sowie einige derzeit akute Probleme im Rahmen der AGB-Kontrolle (III.) im Zentrum der Betrachtungen. Am Ende steht die Erkenntnis (IV.), dass Vieles schon jetzt im Wege der Auslegung und Rechtsfortbildung durch hiesige Gerichte erreicht werden könnte – allein der Mut scheint jenen noch zu fehlen.

 

  • Bretthauer, Sebastian / Krempel, Erik / Birnstill, Pascal, Intelligente Videoüberwachung in Kranken- und Pflegeeinrichtungen von morgen, CR 2015, 239-245
    Die Alterung der Gesellschaft führt zu einem stetig wachsenden Bedarf an qualifizierten Betreuungs- und Pflegekräften im Gesundheitswesen, der immer schwieriger zu befriedigen ist. An dieser Stelle können moderne Technologien zum Einsatz kommen, die zukünftig in Krankenhäusern oder Pflege- und Senioreneinrichtungen das Personal bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Mithilfe intelligenter Videokameras können Flure und Verkehrswege überwacht werden. Die Aufgabe der Kameras besteht darin, Stürze zu erkennen und einen Alarm auszulösen, so dass schnell Hilfe herbeigeholt werden kann. Besonders ältere Menschen sind von einem erhöhten Sturzrisiko betroffen, wobei 30 % aller Sturzereignisse mit körperlichen Auswirkungen verbunden sind. Eine intelligente Videoüberwachung könnte deshalb einen Beitrag zur Steigerung der Patientensicherheit leisten. Gleichzeitig müssen moderne Videoüberwachungssysteme aber auch mit rechtlichen Regularien im Einklang stehen, wie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Auch der Entwurf einer Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist von besonderer Relevanz, da durch diese ein einheitlicher europäischer Datenschutzstandard geschaffen werden soll, der die bisher geltenden Regelungen des BDSG ablösen wird. Die sich daraus ergebenen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den bisherigen geltenden deutschen Normen werden deshalb nachfolgend am Beispiel der intelligenten Videoüberwachung aufgezeigt.Der Beitrag widmet sich der Verknüpfung von technischer Innovation im Gesundheitswesen und rechtlichen Rahmenbedingungen bei neuartigen Videoüberwachungstechniken. Zunächst werden die rechtlichen und technischen Grundlagen der intelligenten Videoüberwachung beschrieben (I.). Sodann wird das intelligente Videoüberwachungssystem unter den Bedingungen von BDSG und DS-GVO analysiert, wobei der Schwerpunkt auf den europäischen Normen liegt (II.). Der Aufsatz wird schließlich durch ein Fazit und einen Ausblick abgerundet (III.).

 

  • EuGH v. 15.1.2015 - Rs. C-573/13, EuGH: Darstellung der Flugpreise in Online-Buchungssystem, CR 2015, 245-247
  • BVerfG v. 2.12.2014 - 1 BvR 3106/09, BVerfG: Richterliche Informationsweitergabe an Nichtverfahrensbeteiligte, CR 2015, 247-248
  • BVerwG v. 22.10.2014 - 6 C 7.13, BVerwG: Keine Verletzung informationeller Selbstbestimmung durch automatisierte Kfz-Kennzeichen-Erfassung, CR 2015, 248-250
  • BGH v. 13.1.2015 - VI ZB 29/14, BGH: Höhe der Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Löschung drei Jahre alter E-Mails von Webseite, CR 2015, 250-251
  • BGH v. 16.12.2014 - VI ZR 39/14, BGH: Kein Deliktschutz vor lediglich abwertender Meinungsäußerung über ein Unternehmen, CR 2015, 251-254
  • BGH v. 11.11.2014 - VI ZR 18/14, BGH: Reichweite eines vertraglich vereinbarten Unterlassungsgebotes – RSS-Feeds, CR 2015, 254-257
  • BGH v. 18.9.2014 - I ZR 76/13, BGH: Angabe des Urhebers auf Vervielfältigungsstück im Internet – CT-Paradies, CR 2015, 257-260
  • OLG Köln v. 19.9.2014 - 6 W 115/14, OLG Köln: Musiktitelrechte keine Legitimation gegen Filesharing von Computerspiel – “Playa“, CR 2015, 260-261
  • OLG Hamburg v. 13.8.2014 - 5 W 14/14, OLG Hamburg: Pflichtangaben im Online-Shop über wesentliche Merkmale einer Ware – Sonnenschirm, CR 2015, 261-262
  • OLG Frankfurt v. 3.7.2014 - 6 U 240/13, OLG Frankfurt: Konkretes Wettbewerbsverhältnis im Zeitpunkt der drohenden Verletzungshandlung, CR 2015, 262-263
  • OLG Schleswig v. 2.6.2014 - 5 U 67/14, OLG Schleswig: Keine (Prospekt-)Haftung für “Informer“ einer Direktbank, CR 2015, 263-264
  • OLG Köln v. 21.11.2014 - 6 U 187/11, OLG Köln: Streitwert gegen Domaingrabbing – “Wetteronlin“, CR 2015, 264
  • OLG Köln v. 11.2.2014 - 2 Wx 307/13, OLG Köln: Gerichtsgebühren für Verfahren über Anordnungsantrag nach § 101 Abs. 9 UrhG, CR 2015, 264

Report

  • Hornung, Gerrit / Goeble, Thilo, “Data Ownership“ im vernetzten Automobil, CR 2015, 265-273
    Rechtliche Analyse des wirtschaftlichen Werts der Automobildaten zum besseren Verständnis der InformationsordnungModerne Autos verfügen über immer mehr Informationstechnologie, die immer stärker im Auto und mit externen Systemen vernetzt wird (“car-to-x-communication“). Die Vielzahl der Sensoren (z.B. Positions-, Raddrehzahl-, Regen- Video- und Ultraschallsensoren) führt zur Sammlung von immer mehr Daten. Diese wecken – als personenbezogene, aber auch als aggregierte, anonymisierte Daten – Begehrlichkeiten nicht nur seitens der Automobilhersteller und Werkstätten, sondern auch bei Anbietern von Mobilfunk, Location Based Services, Information- und Unterhaltungsdiensten. Es ist deshalb von essentieller Bedeutung zu klären, wem diese Daten “gehören“. Der Beitrag geht dieser Frage nach, die in der Praxis derzeit häufig unter dem Schlagwort einer “data ownership“ diskutiert wird.
  • Selk, Robert / Gierschmann, Sibylle, Stellungnahme der DGRI zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz), CR 2015, 273-276
    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) vorgelegt (Drucks. 18/4096). Der “Fachausschuss Datenschutz“ der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) hat sich mit dessen Art. 4 (Änderung des TMG-Gesetzes) und Art. 5 (TKG-Änderung) aus datenschutzrechtlicher Perspektive befasst. Die DGRI hat die daraus gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes in einer Stellungnahme vom 17.3.2015 dem Bundesministerium des Innern zugeleitet.

Computer und Recht aktuell

  • Grenzer, Matthis, Rat der EU: Mandat für Verhandlungen über Roaming-Gebühren und Netzneutralität, CR 2015, R35
  • Kempe, Nils, LG Stuttgart: Kein Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht durch Autoreply, CR 2015, R35-R36
  • Grenzer, Matthis, OLG Düsseldorf: Kartellrechtswidrigkeit von Bestpreisklauseln eines Hotelbuchungsportals, CR 2015, R36-R37
  • Funke, Michael, EuGH: Keine Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes bei E-Books, CR 2015, R37
  • Hrube, Mandy, EuGHMR: Zur satirischen Auseinandersetzung mit Prominenten in Werbeanzeigen, CR 2015, R37-R38
  • Kempe, Nils, LG Heilbronn: Keine beweisrechtliche Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen, CR 2015, R38
  • Hrube, Mandy, AG Kiel: Schadensersatzbegrenzung auf 100 € bei privatem Filesharing, CR 2015, R39
  • Grages, Jan-Michael, Kölner Tage IT-Recht 2015 – IT-rechtliche Risiken im Unternehmen, CR 2015, R39-R41

Report

  • Zech, Herbert, BuchbesprechungenRecht der Daten und Datenbanken im Unternehmen, CR 2015, R41

Computer und Recht aktuell

  • Fischer, Veronika, Die Fachausschüsse der DGRI: ein Überblick, CR 2015, R41-R43
  • Taeger, Jürgen, Ausschreibung DSRI-Wissenschaftspreis und DSRI-Absolventenpreis, CR 2015, R43

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 08.04.2015 11:46