Verlängerung der Schutzdauer für Tonaufnahmen

Am 5.7.2013 wurde das Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 2. Juli 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Das Gesetz trat am 6.7.2013 in Kraft.

Autor: Ass.jur. Jan Leiterholt, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover

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Text der Vorversion(en):


Am 25.4.2013 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes verabschiedet.

Die für die zweite und dritte Beratung eingebrachten Reden wurden zu Protokoll genommen. Mit der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs wird nun endgültig die Schutzdauerrichtlinie 2011/77/EU umgesetzt. Der Entwurf (BT-Drs. 17/12013) wurde auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 17/13270) in der Ausschussfassung angenommen.

Autor: Ass.jur. Jan Leiterholt, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover

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Am 31.1.2013 hat der Bundestag in erster Lesung über den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (BT-Drs. 17/12013) beraten. Dieser Entwurf sieht - wie in der vorigen Meldung erläutert - die Umsetzung der neuen Schutzdauerrichtlinie 2011/77/EU vor.

Die für die Beratung vorgesehenen Reden wurden zu Protokoll genommen. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Abstimmung und Beratung an den Rechtsausschuss und an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.

Autor: Dr. Malek Barudi, M.Jur. (Oxford), Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover

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Am 31.10.2012 hat die Bundesregierung einen Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt.

Der Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes soll der Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU dienen. Die Richtlinie beinhaltet eine Harmonisierung der Schutzdauer für Musikkompositionen mit Text sowie eine Verlängerung der Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und Tonträgerhersteller.

Der nun vorliegende Entwurf sieht  für Musikkompositionen mit Text eine Schutzdauer von 70 Jahren nach dem Tod des längstlebenden Textverfassers oder Komponisten vor (§ 65 Abs. 3 UrhG-E). Darüber hinaus soll die Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und von Tonträgerherstellern von derzeit 50 auf 70 Jahre angehoben werden (§§ 82 UrhG-E).

Ferner soll das Urheberrechtsgesetz künftig ein Kündigungsrecht des ausübenden Künstlers gegenüber dem Tonträgerhersteller enthalten. Die  Kündigung soll 50 Jahre nach Erscheinen oder nach erster öffentlicher Wiedergabe zulässig sein, wenn der Tonträgerhersteller nicht eine ausreichende Anzahl von Kopien zum Verkauf anbietet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht (§ 79 Abs. 3 UrhG-E).

Autor: Dipl.- Jur. Alexander Fiedler, LL.M. (University of Michigan), Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover

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Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, BT-Drs. 17/13270

BT-PlPr. 17/237

BT-PlPr. 17/219

Gesetzentwurf, BT-Drs. 17/12013

Regierungsentwurf, Stand 31.10.2012

Referentenentwurf, Stand 27.7.2012



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 19.09.2013 15:03

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