Richtlinie über Verwertungsgesellschaften und Online-Lizenzen

Am 11.7.2012 hat EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier einen Vorschlag für eine Richtlinie über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt vorgelegt.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Ziele des Vorschlags sind:

  • Durch die Einführung von Governenance- und Transparenzstandards für Verwertungsgesellschaften würden Vergleichbarkeit und Wettbewerb verschiedener Verwertungsgesellschaften gestärkt.

  • Dadurch würde der freie grenzübergreifende Dienstleistungsverkehr im Bereich der kollektiven Rechtewahrnehmung erleichtert und gefördert . Dies könnte zu einer einfacheren Vergabe von Mehrgebietslizenzen an Online-Musikanbieter führen und so deren Verbreitung und Nutzung erleichtern.

Unter anderem ist vorgesehen:

  • Die freie Wahl der Verwertungsgesellschaft durch den Rechteinhaber, seine Kündigungsrechte und seine Vergütungsansprüche nach einer Kündigung werden gewährleistet (Art. 5).

  • Ein Aufsichtsgremium überwacht die Geschäftsführung der Verwertungsgesellschaften (Art. 8).

  • Die Gleichbehandlung der Rechteinhaber bei der Ausschüttung ist vorgeschrieben (Art. 12 Abs. 1 Satz 3).

  • Es bestehen umfassende jährliche Berichtspflichten der Verwertungsgesellschaften an die Rechteinhaber, die insbesondere die Auflistung der Einnahmen aus den Rechten des Rechteinhabers sowie die vorgenommenen Abzüge beinhalten (Art. 16).

  • Die Verwertungsgesellschaften veröffentlichen für jedes Geschäftsjahr einen Transparenzbericht (Art. 20).

  • Die Vergabe von Online-Lizenzen wird vereinfacht, indem die Identifikation von Werken standardisiert wird und Transparenz bezüglich der Zuständigkeit der Verwertungsgesellschaften für die Vergabe von Mehrgebietslizenzen geschaffen wird (Art. 21-33).

  • Im Interesse der kulturellen Vielfalt soll es möglich sein, am Repertoire jeder Verwertungsgesellschaft Online-Lizenzen zu erwerben. Möchte eine Verwertungsgesellschaft selbst keine Mehrgebietslizenzen einräumen, kann sie sich von einer andere Verwertungsgesellschaft vertreten lassen (Art. 28). Schließt sie keine derartige Vertretungsvereinbarung ab, kann der Rechteinhaber nach einer Sperrfrist selbst Mehrgebietslizenzen erteilen (Art. 30).

Der Vorschlag greift die in den letzten Jahren vermehrt laut gewordene Kritik an einigen Verwertungsgesellschaften auf, undurchsichtige Zuständigkeiten und Lizenzmodelle behinderten legale Online-Musikangebote und die Berechnung der Ausschüttungsbeträge sei intransparent und bevorzuge einige Mitglieder.

Autor: André Sabellek, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz-Universität Hannover



Richtlinienvorschlag der Kommission vom 11.7.2012



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 03.08.2012 15:57

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