Heft 2 / 2012

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 2, Erscheinungstermin: 15. Februar 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Computerrecht

  • Diedrich, Kay, Nutzungsrechte für Systemsicherungen nach 69d UrhG, CR 2012, 69-73
    Die Zeiten einer auf einer (Installations-)Diskette oder CD gespeicherten Sicherungskopie unternehmenskritischer Softwaresysteme sind vorbei. Sicherungen auf Datensicherungsbändern und -servern sind heute Standard. Ausfallzeiten bis zu einer Neuinstallation, -konfiguration, -integration und Wiederherstellung von Daten sind für viele Systeme unzumutbar. Trotzdem scheint § 69d Abs. 2 UrhG noch an die (einmalige) Kopie von Installationssoftware anzuknüpfen. Auch § 69d Abs. 1 UrhG scheint enge Grenzen zu setzen, die noch dazu in AGB der Softwareanbieter festgelegt werden können. Ist das ein Beispiel für die Unfähigkeit eines Gesetzes, mit dem Fortschritt moderner Technik Schritt zu halten? Warum sollen Vervielfältigungen auf Sicherungsbändern zulässig, auf (nicht leistungssteigernd genutzten) Sicherungsservern aber problematisch sein?Nach einem Überblick über die technischen Formen von Systemsicherungen (I.) geht der Beitrag zunächst auf die rechtliche Grundregel (II.) ein, um sodann Begriff und Verständnis einer Sicherungskopie i.S.d. § 69d Abs. 2 UrhG im Wege einer klassischen Auslegung (III.) zu klären. Dabei gelangt der Beitrag zu dem Ergebnis (IV.), dass § 69d Abs. 2 UrhG dem Nutzungsberechtigten die erforderliche Absicherung seiner Nutzung abhängig vom jeweiligen Einsatzzweck der Software nach zwingend geltenden gesetzlichen Regeln erlaubt.
  • BGH v. 22.11.2011 - X ZR 58/10, BGH: E-Mail via SMS, CR 2012, 74-77
  • OLG Oldenburg v. 24.11.2011 - 2 U 98/11, OLG Oldenburg: Datenlöschung als Eigentumsverletzung, CR 2012, 77
  • LG Köln v. 14.9.2011 - 28 O 482/05, LG Köln: Außerordentliche Kündigung des Softwarelizenzvertrags bei Vertragsbruch, CR 2012, 77-82

Telekommunikationsrecht

  • Kühling, Jürgen / Schall, Tobias, Die (Nicht-)Berücksichtigung von Gemeinkosten bei der Entgeltregulierung für Mobilfunk-Terminierungsleistungen, CR 2012, 82-88
    Im Zuge der derzeitigen TKG-Novelle soll u.a. mit § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TKG-E eine Regelung in das TKG aufgenommen werden, die es der Bundesnetzagentur (BNetzA) ermöglicht, genehmigungsbedürftige Entgelte anstelle des bisher zur Anwendung kommenden Einzelgenehmigungsverfahrens mit KeL-Maßstab auf der Grundlage “anderer Vorgehensweisen” zu genehmigen, sofern diese “besser geeignet sind, die Regulierungsziele nach § 2 TKG-E zu erreichen”. Sollte diese Vorschrift in das TKG aufgenommen werden, könnte sie schon bald ihre ersten Anwendungsfälle erhalten und Gegenstand rechtlicher Kontroversen werden. Das gilt insbesondere mit Blick auf die anstehenden Neugenehmigungen der Mobilfunk-Terminierungsentgelte der verschiedenen Mobilfunkbetreiber, deren derzeitige Genehmigungen zum 30.11.2012 auslaufen. Grund zu dieser Annahme bietet die von der BNetzA beim Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) in Auftrag gegebene Erstellung eines neuen analytischen Kostenmodells für ein Mobilfunknetz mit der Option einer Regulierung auf Basis eines sog. “Pure LRIC”-Kostenstandards, bei dem – anders als beim derzeitigen KeL-Maßstab des § 31 TKG – keine angemessene Berücksichtigung verkehrsunabhängiger (Gemein-)Kosten bei den Entgelten für Mobilfunk-Terminierungsleistungen mehr erfolgen soll. Dieser Ansatz entspricht der Kommissions-Empfehlung 2009/396/EG. Die BNetzA wird sich nach Inkrafttreten des § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TKG-E deshalb die Frage stellen müssen, ob es ihr wichtiger ist, durch Befolgung der durchaus fragwürdigen Empfehlung einer Konfrontation mit der Kommission aus dem Wege zu gehen oder aber an ihrer bisherigen konsistenten Entgeltgenehmigungspraxis auf der Basis des KeL-Maßstabs auch im Bereich der Mobilfunk-Terminierungsentgelte festzuhalten.Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die dieser Entscheidung zugrunde liegenden rechtlichen Kernfragen nach der Zulässigkeit und gegebenenfalls sogar Erforderlichkeit eines Abweichens von der Empfehlung. Dazu wird zunächst kurz aufgezeigt, dass die Empfehlung 2009/396/EG unionsrechtlich nicht verbindlich ist, die BNetzA also von ihr abweichen kann (I.). Der Schwerpunkt liegt sodann auf der nationalrechtlich zu beantwortenden Frage, ob die BNetzA nicht sogar von der Empfehlung abweichen muss (II.). Abschließend wird ein kurzes Fazit gezogen (III.).
  • BVerwG v. 23.11.2011 - 6 C 11.10, BVerwG: TAL-Überlassungsentgelte 2001, CR 2012, 88-92
  • LG Saarbrücken v. 22.6.2011 - 10 S 99/10, LG Saarbrücken: Minderjährigenschutz beim Erwerb von Onlinespiel-Währung, CR 2012, 93-97
  • BVerfG v. 12.10.2011 - 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08, 2 BvR 422/08, BVerfG: Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, CR 2012, 97-98
  • BVerwG v. 12.10.2011 - 6 C 34.10, BVerwG: Befreiung von Studierenden von Rundfunkgebühren für PC, CR 2012, 98
  • OLG Bremen v. 15.6.2011 - 1 U 6/11, OLG Bremen: Nachweis der Richtigkeit des Verbindungsaufkommens in der Telefonrechnung, CR 2012, 98
  • OLG Düsseldorf v. 10.5.2011 - I-2 W 15/11, OLG Düsseldorf: Verbot kollusiver Streitwertbezifferung, CR 2012, 98-99

Medienrecht

  • Schmid, Alexander, Neue Generic Top-Level Domains, CR 2012, 99-103
    Wie der Presse und auch den Fachmedien zu entnehmen ist, hat das Anmeldefenster für die Registrierung neuer Generic Top-Level Domains (kurz “gTLD”) Anfang Januar dieses Jahres begonnen. Die Einführung der neuen gTLDs birgt für Unternehmen kommerzielle Chancen und rechtliche Risiken. Der vorliegende Beitrag versteht sich als kurze Einführung in das Thema. Er soll zur Entwicklung von rechtlichen und kommerziellen Strategien anregen.Im ersten Teil dieses Beitrags wird kurz zusammengefasst, was neue Generic Top-Level Domains sind und warum es – wie man aufgrund der aktuellen Berichterstattung vermuten könnte – nicht nur darum geht, eine neue Domainendung zu reservieren (I.). Danach wird im zweiten Teil erläutert, wie das Anmeldeverfahren funktioniert und mit welchen Kosten eine Anmeldung verbunden ist (II.). Im dritten Teil wird ausgeführt, welche Rechtsschutzmechanismen bestehen (III.). Im vierten und letzten Teil wird sodann eine Auslegeordnung betreffend mögliche Strategien erstellt (IV.).
  • BGH v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10, BGH: Zumutbare Prüfpflichten des Hostproviders bei Störerhaftung, CR 2012, 103-105
  • BGH v. 28.9.2011 - I ZR 92/09, BGH: Sportwetten im Internet II, CR 2012, 105-110
  • BGH v. 9.6.2011 - I ZR 17/10, BGH: Informationspflicht zum Nichtbestehen eines Widerrufsrechts – Computer-Bild, CR 2012, 110-114
  • BGH v. 12.4.2011 - XI ZR 341/08, BGH: Internationale Zuständigkeit bei Verbraucherverträgen mit US-Wertpapierhandelsplattform, CR 2012, 114-116
  • OLG Köln v. 22.11.2011 - 15 U 91/11, OLG Köln: Presserechtliches Laienprivileg für Forenbetreiber, CR 2012, 116-119
  • OLG München v. 17.11.2011 - 29 U 3496/11, OLG München: Keine Auskunftspflicht über Kundenidentität für Hostprovider – “Werner eiskalt!”, CR 2012, 119-121
  • OLG Düsseldorf v. 8.11.2011 - I-20 U 42/11, OLG Düsseldorf: Haftung für Embedded Content, CR 2012, 122-123
  • OLG Köln v. 13.10.2011 - 6 W 223/11, OLG Köln: Gewerbliches Ausmaß des Zugänglichmachens in PLP-Netzwerken, CR 2012, 123-126
  • OLG München v. 29.9.2011 - 29 U 1747/11, OLG München: Haftung des Suchmaschinenbetreibers für Suchvorschläge – Internet-Branchenverzeichnis, CR 2012, 126-128
  • OLG Hamm v. 3.8.2011 - I-3 U 196/10, OLG Hamm: Anonymes Posting in Bewertungsportalen, CR 2012, 128-130
  • OLG Köln v. 17.6.2011 - 6 U 8/11, OLG Köln: Freiwilligkeit einer Zustimmung zur Datenweitergabe, CR 2012, 130-132
  • LG Frankfurt/M. v. 9.5.2011 - 2-01 S 309/10, LG Frankfurt: Drittschuldnerhaftung einer Internetdomain-Registrierungsstelle bei der Pfändung einer Domain, CR 2012, 132-133
  • LG Berlin v. 8.10.2010 - 16 O 458/10, LG Berlin: Durchsetzbarkeit der Creative Commons Lizenz, CR 2012, 134
  • BGH v. 28.9.2011 - I ZR 93/10, BGH: Poker im Internet, CR 2012, 134
  • BSG v. 21.7.2011 - B 3 KS 5/10 R, BSG: Versicherungspflicht von Online-Journalisten in Künstlersozialversicherung, CR 2012, 134
  • OLG Stuttgart v. 25.11.2011 - 3 U 173/11, OLG Stuttgart: Zahlungsfrist in eBay-Angebot weder Fixgeschäft noch Bedingung, CR 2012, 135
  • KG v. 21.10.2011 - 5 U 93/11, KG: Aufklärungspflicht bei Vertragsschluss durch PostIdent-Unterschrift, CR 2012, 135
  • VG Hannover v. 14.7.2011 - 10 A 5452/10, VG Hannover: Offene Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte, CR 2012, 135
  • LG München I v. 21.10.2011 - 20 O 19879/10, LG München: Videoüberwachung von Gebäuden und öffentlichem Raum, CR 2012, 135

Report

  • Klas, Benedikt / Blatt, Caroline, Ausnutzen eines (Geld-)Automatendefekts – strafbar als Computerbetrug?, CR 2012, 136-140
    Ein umstrittenes Urteil des OLG Braunschweig v. 12.10.2007 – Ss 64/07, NJW 2008, 1464, hat in den letzten Jahren für reichlich Diskussionsstoff gesorgt. Das Gericht bejahte eine Strafbarkeit des Ausnutzens eines Automatendefekts als Computerbetrug gem. § 263a Abs. I 4. Var. StGB. In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Angeklagte ihren Pkw mehrfach und bewusst an derselben vollautomatischen Selbstbedienungstankstelle betankt, da ihr ein Defekt der Anlage bekannt war. Dieser bestand darin, dass die vor Tankbeginn einzuführende Kreditkarte ab einem Betrag von 70 € nicht mit der getankten Summe belastet wurde. Aktuell beschäftigt eine Reihe ähnlicher Fallkonstellationen das AG Karlsruhe. Infrage steht dort die Strafbarkeit mehrerer berechtigter ec-Karten-Inhaber, die wiederholt an einem bestimmten Geldautomaten Bargeld abgehoben haben, da ihnen bekannt war, dass der Automat trotz Fehlermeldung und Auswerfens der Karte nach Eingabe der PIN den gewählten Betrag zwar ausbezahlt, eine Belastung des Kontos jedoch nicht erfolgt. Dieser Beitrag soll daher die Strafbarkeit der angeklagten Automatennutzer im Hinblick auf einen Computerbetrug überprüfen.

Computer und Recht aktuell

  • Funke, Michael, Gesetzentwurf zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen, CR 2012, R015
  • Raapke, Julius, BVerfG: Verfassungsmäßigkeit der gerichtlichen Kontrolle der , CR 2012, R015-R016
  • Nietsch, Thomas, Brüssel: Entwurf für neue Datenschutzverordnung, CR 2012, R016-R017
  • Sturm, Fabian, SPD-Bundestagsfraktion: TMG-Änderung zur Einwilligung bei Cookies, CR 2012, R017
  • Hasenstab, Sven, OLG Hamm: Vorheriger Ankauf keine Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem -Verkauf, CR 2012, R017-R018
  • Sturm, Fabian, OLG Hamburg: Kein genereller Unterlassungsanspruch gegen Betreiber eines Bewertungsportals, CR 2012, R018
  • Heliosch, Alexandra, OLG Düsseldorf: Anforderungen an Filesharing-Abmahnungen, CR 2012, R019
  • Vogel, Rupert, DGRI-Stellungnahmen, CR 2012, R019
  • Vogel, Rupert, Save the Date, CR 2012, R019

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 08.02.2012 12:36