Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

Am 16.12.2010 hat der nordrhein-westfälische Landtag beschlossen,dass dieser Staatsvertrag vorerst nicht mehr rechtskräftig wird, denn er hat seine Zustimmung zu diesem Staatsvertrag endgültig verweigert.

Verfahrensstand-Anzeiger

Hinweis: Materialien zu diesem Gesetzgebungsvorhaben können am Ende dieser Seite abgerufen werden.

Im Juni 2010 unterzeichnete der CDU-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers den Vertragstext.

Dipl. Jur. Philipp Möller, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover
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Text der Vorversion(en):


Am 18.2.2010 wurde ein Entwurf zur Novellierung des Staatsvertrages zum Schutz der Jugend bei Medieninhalten vorgelegt. So sollen Inhalte auf Internetseiten so eingestellt, kategorisiert und gesichert werden, dass diese von Jugendlichen nur mit verifizierten Altersangaben geladen und angesehen werden können. Es ist geplant, dass die Novellierung des Staatsvertrages am 1. Januar 2011 in Kraft tritt.

Die Verbesserung des Schutzes der Jugend soll durch die Einführung der Alterskategorisierung nach FSK erreicht werden, wie z.B. in der Filmindustrie. Die Kategorien sollen 0 Jahre, 6 Jahre, 12 Jahre, 16 Jahre und 18 Jahre sein.

Große Sorge bereiten die technischen Grundlagen, wie die Internetseiten und ihre Inhalte gekennzeichnet werden sollen, vor allem bei dynamischen und "WEB 2.0" Webseiten, wie Wikipedia, youtube, flickr und anderen. Bei dieser Umsetzung könnte vielleicht in Zukunft der neue ePersonalausweis helfen, um gegebenfalls die Altersfreigabe ab 16 Jahren zu gewährleisten.

Dipl. Jur. Philipp Möller, Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover
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Stellungnahme zum JMStV vom Arbeitskreis Zensur 25.1.2010

Beschluss des Petitionsausschusses des Landtages von Sachsen-Anhalt 10.6.2010

Synopse JMStV 10.6.2010

Lesefassung des JMStV in der Fassung des 14. RÄStV (Stand: Juni 2010)

Die 14. JMStV-Novelle: Eine technische Betrachtung 2.11.2010



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.03.2012 09:55

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