Heft 1 / 2012

In der aktuellen Ausgabe des ITRB, Heft 1 vom 01.01.2012, lesen Sie folgende Beiträge:

Aktuelle Kurzinformationen

  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, EuGH: Unzulässigkeit allgemeiner Sperrverfügungen, ITRB 2012, 1
  • Niclas, Vilma / von Blumenthal, German, LG Berlin: Geltung der GPL für Firmware als Sammelwerk, ITRB 2012, 1
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, EU-Parlament: Entschließungsantrag zur Netzneutralität, ITRB 2012, 2
  • Söbbing, Thomas, BMF-Schreiben zur E-Bilanz, ITRB 2012, 2
  • von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, FSK.online – freiwillige Selbstkontrolle im Internet, ITRB 2012, 2-3

Rechtsprechung

  • BGH v. 17.8.2011 - I ZR 57/09, Reaktion des Plattformbetreibers auf Verletzungshinweis, ITRB 2012, 3-4
  • BGH v. 28.7.2011 - VII ZR 45/11, Vergütungsanspruch nach Kündigung eines Internetsystemvertrags, ITRB 2012, 4-5
  • BGH v. 28.6.2011 - XI ZR 349/10, Exakte Übernahme der Musterwiderrufsbelehrung, ITRB 2012, 5-6
  • BSG v. 21.7.2011 - B 3 KS 5/10 R, Künstlersozialversicherung für publizistische Tätigkeit im Internet, ITRB 2012, 6-7
  • OLG Frankfurt v. 1.11.2011 - 11 U 75/06, Urheberrechtswidrige Abstracts – Perlentaucher, ITRB 2012, 7-8
  • OLG München v. 29.9.2011 - 29 U 1747/11, Keine Haftung des Suchmaschinenbetreibers für Suchvorschläge, ITRB 2012, 8-9
  • OLG Hamburg v. 16.8.2011 - 7 U 51/10, Keine vorsorgliche Löschung von Suchergebnissen, ITRB 2012, 9-10
  • OLG Köln v. 17.6.2011 - 6 U 8/11, Wirksame Einwilligung in Datenübermittlung im Konzern, ITRB 2012, 10-11
  • OLG Celle v. 10.1.2011 - 2 Ws 421/10, Kostenerstattung für Überlassung von Dateien, ITRB 2012, 11
  • LG Saarbrücken v. 22.6.2011 - 10 S 99/10, Kein Vergütungsanspruch für Onlinespiel-Features, ITRB 2012, 11-12
  • LG München I v. 8.4.2010 - 17 HK O 138/10, “Verfall” einer Einwilligung, ITRB 2012, 12-13
  • AG Göttingen v. 4.5.2011 - 62 Ds 51 Js 9946/10, Strafbarkeit der Simlock-Entfernung, ITRB 2012, 13

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

  • Schneider, Jochen, ByoD – Bring your own Device, ITRB 2012, 14
    Nach der “Cloud”, die im Laufe der letzten Jahre zunehmend Gestalt angenommen hat, was die rechtlichen Ausprägungen und Charakterisierungen betrifft, scheint sich nun ein neues “Top-Thema” (s. www.computerwoche.de/management/it-strategie/2370497/) aufzudrängen: Bring your own Device (ByoD), die Nutzung privater Hard- und Software durch Mitarbeiter zu Unternehmenszwecken. Den vielfältigen damit zusammenhängenden Rechtsfragen wird ITRB im Rahmen der diesjährigen Beitragsreihe nachgehen. Den Auftakt bildete eine Darstellung der strafrechtlichen Rahmenbedingungen (/, ITRB 2011, 263) die nun durch einen Aufsatz zu Haftungsfragen in urheberrechtlicher Hinsicht ergänzt wird (/, ITRB 2012, 15). Es folgen Beiträge u.a. zu arbeitsrechtlichen Aspekten, Sicherheitsrichtlinien, Lizenzmanagement, Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und interner und externer Datenschutzaufsicht.
  • Söbbing, Thomas / Müller, Nils R., Bring your own Device: Haftung des Unternehmens für urheberrechtsverletzenden Inhalt, ITRB 2012, 15-17
    Während im ITRB 2011, 263, die strafrechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen im Falle des Einsatzes von privater Hardware der Mitarbeiter für Unternehmenszwecke erläutert wurden, gibt der vorliegende Beitrag Antworten auf die Frage, welche Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung der Haftung für Urheberechtsverletzungen von Mitarbeitern bei der Einführung eines Bring your own Device-Programms notwendig sind. Dies ist insb. für Unternehmen relevant, die aufgrund nationaler oder internationaler Corporate Governance bzw. Compliance Vorgaben (AktG, SOX, J-SOX etc.) angehalten sind, mit Risiken angemessen umzugehen.
  • Ernst, Stefan, Gegendarstellungsrechte auf Anwaltswebsites, ITRB 2012, 17-19
    Die meisten Angehörigen beratender Berufe, wie insb. Rechtsanwälte, unterhalten inzwischen einen Internetauftritt. Dass die Websites dabei in ihrer Qualität und Werbewirksamkeit weit auseinander liegen, ist eine Sache. Dass zuweilen auch hier Unsicherheit über die richtige Gestaltung und über die Anwendbarkeit bestimmter Gesetze bestehen kann, mag aber überraschen. Welcher Rechtsanwalt etwa rechnet schon damit, dass ihm Rechtsinstitute entgegen gehalten werden, die sich gewöhnlich gegen Presse und Rundfunk richten.
  • Haug, Thomas, Neue generic Top Level Domains: Chancen und Risiken für Unternehmen, ITRB 2012, 20-21
    Seit mehr als einem Jahrzehnt haben deutsche Unternehmen den Wert des Internets für ihre Marketing- und Absatzziele erkannt. Obwohl sie zunehmend in Social Media präsent sind, bleibt die Unternehmenshomepage das Kernstück ihrer Online-Aktivitäten. Angesichts des Umstands, dass 2012 neue generic Top Level Domains vergeben werden, ist es für Unternehmen höchste Zeit, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

  • Hengstler, Arndt / Staffelbach, Oliver, Garantien in Softwareerstellungs- und Softwareüberlassungsverträgen im deutsch-schweizerischen Rechtsvergleich, ITRB 2012, 21-23
    Nicht selten werden Lieferanten bei Softwareerstellungs- und Softwareüberlassungsverträgen neben “einfachen” Verpflichtungen Garantien von Kunden abverlangt. Wird nun Software über Landesgrenzen hinweg beschafft, ist es besonders für Lieferanten bedeutsam, Rechtsfolgen geforderter Garantien zu kennen, um diese im Rahmen der Vertragsverhandlung und -gestaltung ausreichend berücksichtigen zu können. Trotz Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten von deutschem und schweizerischem Recht bestehen bei diesem Rechtsvergleich erhebliche Unterschiede in der Bedeutung von Garantien, die der vorliegende Beitrag näher beleuchten soll. Schwerpunkte sind werk- und kaufvertragsrechtliche Aspekte.

Literaturempfehlung

  • Minnerup, Silke, Datenschutzrechtliche Beurteilung von Social Plugins, ITRB 2012, 23-24

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 25.01.2012 10:27