Heft 5 / 2011

In der aktuellen CR Ausgabe (Heft 5, Erscheinungstermin: 15. Mai 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Computerrecht

  • Barnitzke, Benno / Möller, Philipp / Nordmeyer, Arne, Die Schutzfähigkeit graphischer Benutzeroberflächen nach europäischem und deutschem Recht, CR 2011, 277-283
    Am 14.5.2011 wird die Software-Richtlinie (2009/24/EG, vormals RL 91/250/EWG) ihr 20-jähriges Jubiläum feiern. Zwar gab es in den 20 Jahren des Bestehens der Richtlinie fortwährend Kontroversen in der Literatur und vor (deutschen) Gerichten, doch fehlte es bis zum 22.12.2010 an einer verbindlichen Äußerung des EuGH. Dieser hat entschieden, den Anträgen des Generalanwalts folgend, dass eine graphische Benutzeroberfläche (Graphical User Interface, GUI) keine Ausdrucksform eines Computerprogramms i.S.d. Art. 1 Abs. 2 RL 91/250/EWG darstellt. Es bleibt gleichwohl die Frage, ob diese Entscheidung im Einklang mit der Richtlinie steht. Außerdem könnten – über die Entscheidung bzw. begrenzte Vorlagefrage hinausgehend – weitere rechtliche Schutzmöglichkeiten für GUIs bestehen. Abhängig von den Antworten auf diese Fragen besteht womöglich de lege ferenda Handlungsbedarf.
  • BGH v. 5.10.2010 - I ZR 127/09, BGH: Kunstausstellung im Online-Archiv, CR 2011, 283-285
  • OLG Düsseldorf v. 28.9.2010 - I-20 U 41/09, OLG Düsseldorf: Markenrechtliche Irrelevanz der GPL, CR 2011, 285-289
  • LG Bochum v. 10.2.2011 - I-8 O 293/09, LG Bochum: LGPL-Verletzung bei Software-Einsatz zu Testzwecken, CR 2011, 289-291
  • BAG v. 28.10.2010 - 8 AZR 547/09, BAG: Erstattung von Detektivkosten für Beschäftigten-Überwachung, CR 2011, 291

Telekommunikationsrecht

  • Schmitz, Peter, Die Kundenschutzvorschriften nach der TKG-Novelle 2011, CR 2011, 291-297
    Die anstehende TKG-Novelle zum Kundenschutz nähert sich dem entscheidenden Stadium im Gesetzgebungsverfahren und soll den Kundenschutz verbessern. Gleichzeitig werden in diesem Zusammenhang übergreifende Prinzipien wie “Netzneutralität” und “Any-to-Any-Kommunikation” geregelt und in den Fachkreisen diskutiert sowie insgesamt bewährte Regelungen wie jene zur einheitlichen Rechnungsstellung überarbeitet. In der Öffentlichkeit weitaus breitere Beachtung findet die neu vorgesehene Neuregelung zu den “Warteschleifen” bei “Hotlines”. Der Beitrag gibt einen Überblick und eine kurze Bewertung zu ausgewählten Aspekten dieser anstehenden Novellierung des TKG zum Kundenschutz, die besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erzielen oder über den Kundenschutz hinaus besondere Bedeutung für die Zugangs- und Wettbewerbsregulierung des TKG haben. Hierbei soll sich insbesondere zeigen, ob es zu kurz gegriffen ist, die Neuregelungen nur unter dem Gesichtspunkt des Kundenschutzes zu betrachten, wie es aus der Gesetzesbegründung zum Teil den Anschein hat oder ob nicht insbesondere Wettbewerbsgesichtspunkte stärker einfließen müssen.
  • BVerwG v. 20.10.2010 - 6 C 18.09, BVerwG: Rechtswidrigkeit einer Entgeltgenehmigung wegen möglichen Behinderungsmissbrauchs bei Vorleistungsentgelt, CR 2011, 297-300
  • BGH v. 17.2.2011 - III ZR 35/10, BGH: Anforderungen an Wirksamkeit von Sperrklauseln in Mobilfunk-AGB, CR 2011, 300-303
  • VG Köln v. 11.2.2011 - 1 L 1908/10, VG Köln: Berechtigung zur Rufnummernabschaltung bei nicht ordnungsgemäßer Preisansage, CR 2011, 303-308
  • EuGH v. 6.10.2010 - Rs. C-389/08, EuGH: Unzumutbare Belastung durch Finanzierung der Universaldienstverpflichtungen, CR 2011, 308-309

Medienrecht

  • Spindler, Gerald, Das De-Mail-Gesetz – ein weiterer Schritt zum sicheren E-Commerce, CR 2011, 309-319
  • Der Beitrag stellt das verabschiedete De-Mail-Gesetz vor und erläutert die rechtlichen Folgen für Zugang und Zustellung. Aber auch die bislang kaum thematisierten Fragen der vertraglichen Ausgestaltung von De-Mail-Konten wie auch der Haftung von Anbietern und Nutzern sowie der Auswirkung einer Insolvenz werden thematisiert.
  • BVerfG v. 8.12.2010 - 1 BvR 1287/08, BVerfG: Portal für Zahnarzt-Preisvergleich, CR 2011, 319-322
  • BGH v. 21.12.2010 - VI ZB 28/10, BGH: Wirksamkeit elektronisch signierter Schriftsätze, CR 2011, 322-325
  • BGH v. 17.12.2010 - V ZR 44/10, BGH: Anforderungen an die Haftung eines Plattformbetreibers für Rechtsverletzungen durch Fotografien auf seiner Plattform, CR 2011, 325-327
  • BGH v. 28.10.2010 - I ZR 60/09, BGH: Hartplatzhelden.de, CR 2011, 327-331
  • OLG Köln v. 24.3.2011 - 6 W 42/11, OLG Köln: Darlegungs- und Beweislast zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen, CR 2011, 331
  • LG Berlin v. 14.3.2011 - 91 O 25/11, LG Berlin: Verwendung von Like Buttons nicht unlauter, CR 2011, 331
  • LG Hamburg v. 25.11.2010 - 310 O 433/10, LG Hamburg: Haftung des Internet-Café-Betreibers für Urheberrechtsverstöße seiner Kunden, CR 2011, 331

Report

  • Hansen, Hauke / Wolff-Rojczyk, Oliver / Eifinger, Maxim, Die Strafbarkeit neuer Arten des Softwarevertriebs, CR 2011, 332-339
    Der Beitrag beschäftigt sich mit neuen Arten des Softwarevertriebs. Der Focus bei der Verfolgung der Softwarepiraterie liegt üblicherweise in der Erörterung zivilrechtlicher Fragen des Urheber- und Markenrechts. Nachfolgend wird der Frage nachgegangen, inwieweit diese Formen nicht nur urheber- und markenrechtswidrig, sondern auch strafbar sein können.
  • Eckhardt, Jens, IP-Adresse als personenbezogenes Datum – neues Öl ins Feuer, CR 2011, 339-344
    Mit dem Beschluss des Düsseldorfer Kreises “Datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten” vom 26./27.11.2009 schien die Diskussion um die Bewertung der IP-Adresse als personenbezogenes Datum für die Praxis weitgehend beendet. Eine Entscheidung des OLG Hamburg vom 3.11.2010 zur Ermittlung von IP-Adressen in “File-Sharing-Fällen” hat diese Diskussion neu befeuert, da sich mit ihr eine obergerichtliche Entscheidung und die obersten Datenschutzaufsichtsbehörden für den privatwirtschaftlichen Bereich nun konträr gegenüber stehen.Die Diskussion um den Personenbezug der IP-Adresse erscheint zuweilen zu wenig differenziert. Durch das Vermischen verschiedener Sachverhaltskonstellationen und die Argumentation mit – nicht zwingend zutreffenden – Überlegungen zum Schutzbedürfnis der IP-Adresse wird die eigentlich dahinter stehende Grundsatzfrage nach dem Anwendungsbereich des Datenschutzrechts, welche Relevanz über die IP-Adresse hinaus hat, überlagert. Gerade die Argumentation anhand des Schutzbedürfnisses zur Bejahung des Personenbezugs ist gefährlich. Denn es kann dabei das Augenmaß für die Auswirkungen verloren gehen.Der Beitrag versucht, einen Beitrag zu einer differenzierten Diskussion zu leisten.

Computer und Recht aktuell

  • Heliosch, Alexandra, TKG-Novelle: Stellungnahme des Bundesrates, CR 2011, R047
  • Sturm, Fabian, EuGH-Generalanwalt: Grundrechtsverletzung durch Filteranordnung, CR 2011, R047-R048
  • Heliosch, Alexandra, Zugangserschwerungsgesetz vor endgültiger Aufhebung, CR 2011, R048-R049
  • Hasenstab, Sven, BGH: Nur eine Anwaltsgebühr bei Abmahnung von Printprodukt und Internetportal, CR 2011, R049
  • Schräder, Ulrike, LG Berlin: Facebook Like-Button nicht wettbewerbswidrig, CR 2011, R049-R050
  • Heckmann, Jörn, USA: Kein Amended Google Books Settlement, CR 2011, R050
  • Heckmann, Jörn, Open Access: stärkender Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, CR 2011, R050-R051

Report

  • Kramer, Philipp, BuchbesprechungenBundesdatenschutzgesetz, CR 2011, R051

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 06.06.2011 08:48