Am 10.2.2012 hat auch der Bundesrat die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses angenommen.
Am 16.12.2011 haben Abgeordnete der Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage im Bundestag zu datenschutzrechtlichen Bedenken des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags gestellt.
Am 24.01.2012 hat die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes im Zusammenhang mit der Verwendung von sog. Cookies auf den Rechnern von Internetnutzern eingebracht.
Am 3.8.2011 hat der die Bundesregierung eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Bundesrats zur Änderung des Telemediengesetzes veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats beschäftigt sich vornehmlich mit den Rechten von Nutzern sozialer Netzwerke. Ferner werden die Informationspflichten von Diensteanbietern erweitert und ihnen eine Löschpflicht auf Wunsch des Nutzers auferlegt. Zudem ist vorgesehen, dass für die Speicherung von Informationen auf dem Rechner des Nutzers, sogenannten Cookies, künftig dessen Einwilligung erforderlich sein soll. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in wesentlichen Punkten ab und spricht sich für eine Regelung auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene aus. Ferner wurden eigene Regelungsvorschläge im Rahmen der geplanten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes angekündigt.
Am 24.02.2011 wurde das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten verabschiedet.
Am 22.4.2010 hat der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des 1. Telemedienänderungsgesetzes angenommen, welches den Begriff des Diensteanbieters gem. § 2 Abs. 1 TMG im Hinblick auf audiovisuelle Mediendienste erweitert. Der Bundesrat hat keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der EG-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL, 2007/65/EG) vom 11. Dezember 2007, deren Umsetzungsfrist bereits am 19.12.2009 abgelaufen ist.
Am 24.11.2009 hat das Europäische Parlament den Änderungen der relevanten Richtlinien für den Telekommunikationssektor zugestimmt.