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SPD-Gesetzentwurf: Besserer Verbraucherschutz bei Online-Kostenfallen

Am 6.7.2010 hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf "zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet" in den Bundestag eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer sogenannten „Button-Lösung“ für Vertragsabschlüsse im Internet, nach der ein im Internet geschlossener Vertrag nur dann wirksam wird, wenn die Verbraucherin einen gesonderten, besonders graphisch hervorgehobenen Hinweis („Button“) auf den Preis erhalten und durch Anklicken bestätigt hat.

Um den Schutz vor Internetkostenfallen zu erhöhen, wurden bisher folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Widerrufsrecht: Seit Mitte 2009 verfügen Verbraucher bei Verträgen im Fernabsatz mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung auch für den Bereich der Dienstleistungen über ein Widerrufsrecht, das ihnen bis zur vollständigen Vertragserfüllung zusteht, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegt. Zudem muss die Anbieterseite über Vertragskonditionen und die Widerrufsmöglichkeiten in Textform aufklären. Die Beweislast für den Zugang der Widerrufsbelehrung trägt die Anbieterin / der Anbieter.
      
  • Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband werden aus Bundes- und Landesmitteln gefördert, auch um Verbraucher und Verbraucherinnen über Kostenfallen aufzuklären, persönliche Beratung in diesem Bereich anzubieten und unseriöse Unternehmen mit Hilfe von Abmahnungen und Unterlassungsklagen vom Markt zu drängen. sowie zu Unrecht erzielte Gewinne abzuschöpfen. Leider gelingt es unseriösen Firmen nach einem Gerichtsverfahren relativ einfach, mit geringer Anpassung des Angebots und unter anderem Firmennamen ein neues Angebot freizuschalten.
      
  • Des Weiteren hat der Verbraucherzentrale Bundesverband zusammen mit weiteren Partnern eine Software zum "Abzock-Schutz" entwickelt. Das kostenlose Programm warnt Internetnutzerinnen und -nutzer vor dem Besuch unseriöser Seiten und verweist auf gebührenfreie Alternativen. Herz der Software ist eine Datenbank, die bei jedem Start des Browsers aktualisiert wird.

Die bisherigen Maßnahmen greifen nach Auffassung der SPD-Fraktion noch nicht ausreichend. Der Vorschlag der Bundesregierung zur Aufnahme der sog. Buttonlösung in einer neuen EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher zur Vollharmonisierung des Verbraucherrechts aufzunehmen, findet immer weniger Zuspruch. Während die zuständige EU-Kommissarin Reding
inzwischen nur für eine „gezielte Harmonisierung“ eintritt, spricht sich die Spanische Ratspräsidentschaft für einen „gemischten Harmonisierungsansatz“ aus. Neben Plädoyers für "gezielte Harmonisierung" wird auch lediglich eine Teilharmonisierung vor allem der technischen Vorschriften unterstützt. Deshalb erscheint eine nationale Regelung erforderlich, die die bestehende Regelungslücke beseitigt.

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD "zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet" (Bundestag Ds. 17/2409) v. 6.7.2010



12.07.2010




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