BDSG Änderung: Lex Google Street View
Am 9.7.2010 hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes in den Bundestag eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist, den Datenschutz im Zusammenhang mit der fotografischen oder filmischen Aufzeichnung von Straßenzügen, Gebäudeansichten und sonstigen raumbezogenen Objekten - wie zum Beispiel durch Google Street View - auszuweiten und zu verbessern.
Nach Auffassung der Länder werden bei derartigen Projekten vielfach auch Angaben über einzelne natürliche Personen erfasst, zu deren wirksamem Schutz die geltenden Rechtsvorschriften nicht ausreichen. Die wesentlichen Änderungsvorschläge im Einzelnen:
- Anonymisierungspflicht: Die verantwortliche Stelle soll verpflichtet werden, Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen vor ihrer Veröffentlichung unkenntlich zu machen.
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- Widerspruchsrecht: Eigentümer, Mieter, Fahrzeughalter und sonstige Betroffene sollen das Recht erhalten, der Nutzung ihrer Daten widersprechen zu können, die in diesem Fall zu löschen oder zu anonymisieren wären.
- Bekanntgabepflicht: Die verantwortliche Stelle soll verpflichtet werden, die geplante Erfassung entsprechender Geodaten spätestens eine Woche vor Beginn der Aufzeichnung im Internet und örtlichen Tageszeitungen bekanntzugeben.
- Anzeigepflicht: Die verantwortliche Stelle soll verpflichtet werden, das Vorhaben der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Die Bundesregierung hat nun sechs Wochen Zeit, den Gesetzentwurf an den Bundestag zu übermitteln und dabei ihre Auffassung darzulegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (Bundesrat Ds 259/10) v. 28.4.2010
12.07.2010