Neues Vergaberecht
Am 10.6.2010 sind die VgV und die neuen Verfahrensordnungen VOB/A, VOL/A und VOF im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I Nr. 30 v. 10.6.2010, S. 724) und damit seit dem 11.6.2010 in Kraft.
Ab Inkrafttreten sind für neu begonnene Vergabeverfahren mit einem Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte zwingend die Vergabeordnungen VOB/A, VOF und VOL/A in der Ausgabe 2009 anzuwenden.
Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn eines Vergabeverfahrens ist nach der Rechtsprechung die Absendung der Veröffentlichung. Eine Sonderregelung betrifft Vergabeverfahren, bei denen eine elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist und die bis zu drei Monate nach Inkrafttreten begonnen werden. Diese können nach den alten Vorschriften abgewickelt werden, wenn der Auftraggeber dies in der Bekanntmachung festlegt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) geht davon aus, dass die Erleichterungen bei etwa 80 Prozent aller Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen greifen werden. Damit entsteht ein Reduzierungspotenzial von etwa 40 Prozent der bisherigen Bürokratiekosten. Das BMWi erwartet eine Verminderung der Bürokratielasten um mehr als 250 Mio. €.
Ausschreibungen von Bund, Ländern und Kommunen werden künftig über die Vergabeplattform des Bundes veröffentlicht. Das soll den Rechercheaufwand der Unternehmen für Ausschreibungen reduzieren.
Der Verordnungsentwurf setzt vergaberechtsrelevante Bestimmungen der EG-Energiedienstleistungsrichtlinie um. Öffentlichen Auftraggebern wird dadurch ausdrücklich ermöglicht, bestimmte Energieeffizienzkriterien bei ihren Einkäufen zu berücksichtigen.
Eine ausführliche Darstellung der Änderungen durch die Vergaberechtsreform für IT-Verträge der öffentlichen Hand haben die Rechtsanwälte Dr. Kevin Max von Holleben und Peter Michael Probst im CR Juniheft veröffentlicht:
Holleben/Probst, IT-Verträge der öffentlichen Hand - Änderungen durch die Vergaberechtsreform, CR 2010, 349 - 353
Vergabeverordnung (VgV) v. 7.6.2010
16.06.2010