BMJ: Grundsatzrede zum Urheberrecht
Am 14.6.2010 hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihre Berliner Rede zum Urheberrecht gehalten, in der sie die ihr grundlegendes Verständnis von Funktion und Bedeutung des Urheberrechts erläutert hat.
Die Kernaussagen der Berliner Rede zum Urheberrecht:
- Geschützter Personenkreis: Es geht in erster Linie um die Kreativen, auch wenn sich das Urheberrecht aus Druck- und Buchprivilegien, die die Drucker und Verleger schützten, erst im Laufe der Zeit zu einem Autorenrecht entwickelt hat. Das Urheberrecht stellt zu Recht den Kreativen in den Mittelpunkt.
- Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Es muss keine Debatte geführt werden, ob, sondern lediglich wie neben dem Urheberrecht von Journalisten auch die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser geschützt werden.
- Three-strikes-out Rule: Das französische Modell der Sperrung eines Internetanschlusses ist der falsch Weg, weil es nicht nur ein tiefer Eingriff in die Kommunikationsfreiheit, sondern auch trotz der Härte der Strafe keine zielgenaue Sanktion ist.
- Kulturflatrate: Jeden Anschlussinhaber zu verpflichten, einen Pauschalbetrag zu bezahlen, um dafür sämtliche urheberrechtlich geschützten Netzinhalte nutzen zu dürfen, ist keine Lösung, weil letztlich die Leistungsgerechtigkeit auf der Strecke bleibt, wenn schon die primäre Verwertung pauschaliert und kollektiviert wird und dadurch Werk und Autor voneinander getrennt werden.
- Providerhaftung: Statt auf den einzelnen User und die individuellen Urheberrechtsverletzungen abzustellen, könnte es sehr viel effektiver sein - und auch den einzelnen User weniger belasten -, wenn auch die Provider mehr Verantwortung für den Schutz des Urheberrechts übernehmen.
Berliner Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB zum Urheberrecht v. 14.6.2010
15.06.2010