Stand der ACTA-Verhandlungen
Am 21.4.2010 hat die EU-Kommission eine konsolidierte Fassung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zur Verfügung gestellt, nachdem sie am 16.4.2010 schon das Joint Statement der Verhandlungspartner zum Ergebnis der 8. Verhandlungsrunde in Wellington, Neuseeland, veröffentlicht hatte. Die Bundesregierung hatte zuvor am 8.4.2010 im Rahmen einer Kleinen Anfrage einzelner Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Antworten zu Stand und Inhalt der ACTA-Verhandlungen gegeben.
In ihren Antworten hat die Bundesregierung zu den wesentlichen Punkten der ACTA-Verhandlungen Stellung genommen:
- Verhandlungsgegenstand: zivilrechtliche Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums, Grenzmaßnahmen und Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld
- Three-Strikes-Out: keine Internetsperren bei möglichen Urheberrechtsverletzungen und kein völkerrechtliches Abkommen mit zwingenden Umsetzungsverpflichtungen in diese Richtung
- Software-Patente: Keine materiellen Regelungen zum patentrechtlichen Schutz computerimplementierter Erfindungen
- Grenzkontrolle von Inhalten auf Speichermedien: Keine Regelungen zur Durchsuchung von Laptops und Speichermedien
- Haftung von Service Providern: keine allgemeinen Überwachungspflichten, keine Pflichten zur Einhaltung von bestimmten Verhaltenskodizes (policy), keine Vorgaben zu bestimmten förmlichen Verfahren (z. B. „Notice and Take down“) als Voraussetzung einer Haftungsfreistellung
Consolidated Text des ACTA v. 21.4.2010
Joint Statement der ACTA-Verhandlungspartner v. 16.4.2010
"Stand und Inhalt der Verhandlungen zum ACTA", Antwort der Bundesregierung (Bt.-Ds. 17/1322) v. 8.4.2010
28.04.2010