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40 Jahre Datenschutzgeschichte im Gespräch

Datenschutzgesetze, Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, staatliche Datenschutzaufsicht, betriebliche Datenschutzbeauftragte, Privacy-Enhancing Technologies all dies sind – überhaupt nicht selbstverständliche – kulturelle, rechtliche und technische Errungenschaften. Dahinter stehen Menschen, die sich seit Ende der 60er Jahre für den Datenschutz in Deutschland und in der Welt einsetzen. Die Erinnerungen und Positionen dieser Zeitzeugen, die unsere Datenschutzgeschichte mitgeschrieben haben, dürfen nicht verloren gehen. Dies ist die Grundidee des Video-Projektes „Datenschutzgeschichte“ von den Mitarbeitern des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Henry Krasemann und Martin Rost.  Diese führen in ihrer Freizeit Interviews und stellen über das Internet die so dokumentierte spannende Entwicklung der Allgemeinheit zur Verfügung.

Personen der Datenschutzgeschichte in Deutschland erzählen, wie sie ihre Zeit erlebten bzw. erleben, was sie getan haben und wie sie die aktuelle Situation sowie die Zukunft des Datenschutzes einschätzen. Die Interviews mit einer Länge zwischen 60 und 90 Minuten sind auf www.datenschutzzentrum.de/interviews veröffentlicht:

  • Ernst Eugen Becker war der erste Landesdatenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein von 1978 bis 1992. Er baute die Datenschutzbehörde des Landes auf und begleitete die „Barschel-Affäre“.
      
  • Dr. Helmut Bäumler war der zweite Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein. Während seiner Amtszeit von 1992 bis 2004 hat er viele wegweisende Innovationen in die Datenschutzpraxis eingeführt; er gilt als Wegbereiter des „Neuen Datenschutzes".
      
  • Prof. Dr. Hans-Peter Bull war von 1978 bis 1983 der erste Bundesbeauftragte für den Datenschutz und von 1988 bis 1995 Innenminister des Landes Schleswig-Holstein.
      
  • Marit Hansen hat einen großen Anteil daran, dass der „Datenschutz durch Technik“ weiterentwickelt und verbessert wird.
      
  • Prof. Dr. Bernd Lutterbeck war Coautor des für die Entwicklung des Datenschutzes in Deutschland maßgeblichen Gutachtens von 1971, in dem die für den Datenschutz zentrale Figur der "informationellen Selbstbestimmung" entwickelt wurde.
      
  • Dr. Falk Peters promovierte 1981 bei Prof. Simitis über Arbeitnehmerdatenschutz, arbeitete als Rechtsanwalt für führende Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnik und ist derzeit Lehrbeauftragter für Rechtsinformatik der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus.
      
  • Prof. Dr. Dr. Adalbert Podlech, Rechtswissenschaftler für Öffentliches Recht und Historiker, spielte eine zentrale Rolle bei der juristischen Herleitung bzw. Begründung und Ausgestaltung des Datenschutzrechts in Deutschland und war somit Wegbereiter des Volkszählungsurteils von 1983.
      
  • Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hochschulprofessor für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Recht der Technik am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel, ist einer der Autoren des Gutachtens zur Modernisierung des Datenschutzrechts von 2001.
      
  • Prof. Dr. Dr.h.c. Spiros Simitis ist ein international renommierter Jurist, der von Beginn an maßgeblichen Anteil an der juristischen Herleitung bzw. Begründung und Ausgestaltung des Datenschutzrechts hat. Von Herrn Simitis stammen die einflussreichsten Kommentare zum Bundesdatenschutzgesetz sowie zur EG-Datenschutzrichtline. Neben vielen anderen Engagements leitet er die Forschungsstelle für Datenschutz an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt.
      
  • Prof. Dr. Wilhelm Steinmüller hat federführend das im Juli 1971 vom Bundesministerium des Innern in Auftrag gegebene Gutachten "Grundfragen des Datenschutzes" (Drucksache VI/3826) angefertigt. Darin wurde der zu regelnde Gegenstandsbereich des Datenschutzes erstmalig systematisch ausgearbeitet und die Figur der "informationellen Selbstbestimmung" formuliert, die 1983 im sogenannten "Volkzählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichts eine zentrale Rolle spielte.

Abrufbar sind sowohl die Videos als auch reine Audio-Dateien (MP3). Beides kann als Video- oder Audiopodcast über die Seite www.datenschutzzentrum.de/interviews ebenfalls abonniert werden.



25.02.2010




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