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Gesetzentwurf zum IT-Staatsvertrag

Am 13.1.2010 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum „Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenar- beit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG“ (IT-Staatsvertrag) in den Bundestag eingebracht.Mit diesem Gesetz soll die nach Artikel 91c Absatz 2 Satz 3 GG erforderliche Zustimmung des Deutschen Bundestages zum IT-Staatsvertrag erfolgen.

Mit dem IT-Staatsvertrag wird der IT-Planungsrat als neues Steuerungsgremium der Kooperation von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik eingerichtet. Der IT-Planungsrat löst die bisherigen Gremien „Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern“ (Staatssekretärsrunde Deutschland Online) und „Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverarbeitung“ (KoopA ADV) sowie deren Untergremien ab und tritt in deren Rechtsnachfolge ein. Damit konkretisiert der IT-Staatsvertrag den Grundgedanken des neuen Artikels 91c GG, die gegenwärtig noch bestehenden IT-Gremien- und Entscheidungsstrukturen zu vereinfachen, effektiver auszugestalten und somit den Bedürfnissen des schnellen technischen Fortschritts anzupassen.

Der IT-Planungsrat wird insofern mit dem Rat der IT-Beauftragten der Ressorts zusammenarbeiten, als der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik in seiner Funktion als Vertreter des Bundes im IT-Planungsrat vor den Sitzungen des IT-Planungsrats die erforderlichen Abstimmungen im Rat der IT-Beauftragten vornimmt. Zudem wird der IT-Planungsrat eng mit den Fachministerkonferenzen zusammenarbeiten, weil ein effektiver Einsatz der Informationstechnik nur unter Berücksichtigung der jeweiligen fachlichen Belange gewährleistet werden kann. Soweit der Einsatz der Informationstechnik in der Justiz berührt sein kann, sind die verfassungsrechtlich begründeten Aufgaben und Besonderheiten der Justiz zu berücksichtigen.

Entwurf eines Gesetzes zum "Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informations- technologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG" (IT-Staatsvertrag) v. 13.1.2010 (BTag-Ds. 17/427)



27.01.2010




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