EU Telekom-Reformpaket
Am 18.12.2009 ist im Amtsblatt der Europäischen Union das Telekom-Reformpaket (ausführlich hierzu Ellinghaus, CR 2010, S. 20). Durch das Telekompaket werden die Rahmenrichtlinie 2002/21/EG, die Zugangsrichtlinie 2002/19/EG und die Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG geändert bzw. ergänzt. Ziel ist es, den Internetzugang zu schützen, Verbraucherrechte zu stärken, den Datenschutz zu verbessern sowie den Wettbewerb der Telekommunikationsunternehmen anzukurbeln. Die Mitgliedsstaaten sind nun gehalten, die Vorgaben des Telekompakets bis zum 24.5.2011 umzusetzen.
Mit den neuen Vorschriften soll vor allem für die Internetfreiheit der gleiche Schutz gewährt werden, wie ihn auch Grundrechte genießen. So wird etwa in Art. 1 Nr. 1 lit. b) sowie Erwägungsgrund (4) der neuen Änderungsrichtlinie auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und insbesondere auf die Meinungsfreiheit verwiesen. Durch die nun verabschiedete Richtlinie wird die Richtlinie 2002/21/EG erweitert, indem dort ein neuer Absatz 3a eingefügt wird. Der „Gesetzestext verweist auf die Nutzung des Internets als Ausübung von Grundrechten und -freiheiten“, so die Berichterstatterin Catherine Trautmann aus Frankreich. Einschränkungen des Internetzugangs eines Nutzers dürfen nur dann veranlasst werden, wenn sie im Rahmen einer demokratischen Gesellschaft angemessen, verhältnismäßig und notwendig sind. Bevor etwaige Einschränkungsmaßnahmen getroffen werden, soll ein faires und unparteiisches Verfahren durchgeführt werden, welches Nutzern die Möglichkeit gebe, angehört zu werden. Hierdurch solle der Grundsatz der Unschuldsvermutung und das Recht auf Schutz der Privatsphäre gewährleistet werden.
Darüber hinaus sieht die Änderungsrichtlinie in Art. 1 Nr. 9 vor, in die bestehende Rahmenrichtlinie einen Art. 8a „Strategische Planung und Koordinierung der Frequenzpolitik“ einzufügen, wonach Harmonisierungsmaßnahmen der Frequenzvergabe in der EU, insbesondere im Hinblick auf den Übergang von analogem zu digitalem Rundfunk und Fernsehen bis zum Jahr 2012, zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission abgestimmt werden sollen. Auch soll die Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden für Telekommunikation verbessert werden. Die Vorschriften der Richtlinie sollen desweiteren Grundlage dafür bieten, dass ein marktbeherrschender Anbieter gezwungen werden kann, seine Netzinfrastruktur von den Abteilungen zu trennen, die Dienste über diese Infrastruktur anbieten. Zudem soll es ermöglicht werden, marktbeherrschende Betreiber verpflichten zu können, den Zugang zu ihren Netzen für Mitbewerber zu öffnen.
Bereits im Mai und Oktober 2009 hatten sich EU-Parlament und Ministerrat auf die anderen beiden Teile des Telekompakets, namentlich in Bezug auf die Regulierungsbehörden für Telekommunikation und die Bürgerrechte geeinigt. So sollten speziell Datenschutz und Verbraucherrechte gestärkt werden. Umsetzungsfrist für diese Bestimmungen ist der 26.4.2011. Geplant ist auch die Schaffung eines Gremiums der Europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation (GEREK), welches die Zusammenarbeit der 27 nationalen Regulierungsbehörden stärken soll.
(Fabian Sturm, Göttingen)
EU Telekom-Reformpaket, Amtsblatt der EU, L 337 v. 18.12.2009
05.01.2010