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Datenschutz im Beschäftigtenverhältnis

Am 25.11.2009 hat die SPD-Fraktion den Entwurf für ein Gesetz zum Datenschutz im Beschäftigtenverhälnis (Beschäftigtendatenschutzgesetz - BDatG) in den Bundestag eingebracht. Ziel des Entwurfs ist, mit einem einheitlichen Gesetz die bislang auf unterschiedliche und sehr allgemein gehaltenen Gesetze verteilten zusammen mit den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zum Datenschutz unter Berücksichtigung der Anforderung einer modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft für die Arbeitswelt praxistauglich zu vereinheitlichen.

Um Arbeitnehmern einen größeren Schutz garantieren zu können, sieht der Entwurf eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten vor. Zugleich wird die Verantwortung für die Einführung und Einhaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes beim Arbeitgeber angesiedelt. Im Gesetzentwurf ist u.a. vorgesehen:

  • welche Daten eines Bewerbers im Einstellungsverfahren erhoben und verwendet werden dürfen;
      
  • die Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers genau zu definieren;
      
  • welche Daten über den Beschäftigten im laufenden Beschäftigungsverhältnis erhoben und verwendet werden dürfen;
      
  • die Voraussetzungen für eine Überwachung (Video, Ortungssystem, Biometrie) des Arbeitnehmers zu regeln;
      
  • die private Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet am Arbeitsplatz zu regeln.

Entwurf für ein Gesetz zum Datenschutz im Beschäftigtenverhälnis (Beschäftigtendatenschutzgesetz - BDatG) v. 25.11.2009



17.12.2009




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